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Recht

Beendigungsabkommen zu Slowakei-Schiedsklauseln

©Parlamentsdirektion / Michael Buchner

Parlament. Ein Beendigungsabkommen zu Investitionsschiedsklauseln innerhalb der EU kam jetzt in den Wirtschaftsausschuss des Nationalrats.

Zur Umsetzung eines EuGH-Urteils betreffend bilaterale Investitionsschiedsklauseln liegt dem Nationalrat ein entsprechendes Beendigungsabkommen zwischen Österreich und der Slowakei vor, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Von diesem Urteil seien sämtliche in bilateralen Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthaltenen Bestimmungen zur Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit betroffen, so die Erläuterungen.

Neben der vorliegenden Beendigung des einstigen „Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen“ soll demnach auch die Beendigung aller weiteren bilateralen Investitionsschutzverträge Österreichs mit EU-Mitgliedstaaten weiterverfolgt werden.

So nicht zwischen EU-Staaten

Festgehalten wird in der Vorlage, dass die Intensivierung der Bemühungen auf EU-Ebene für Maßnahmen zur Verbesserung des Investitionsschutzes im EU-Binnenmarkt von Österreich weiterhin nachdrücklich unterstützt wird, mit dem Ziel, einen umfassenden und effektiven Rechtsschutz im Binnenmarkt für Unternehmen zu gewährleisten.

Mit dem betreffenden EuGH-Urteil sei festgestellt worden, dass EU-Bestimmungen Abkommen entgegenstehen, nach denen ein Investor einer dieser Mitgliedstaaten im Fall einer Streitigkeit über Investitionen in dem anderen Mitgliedstaat gegen diesen ein Verfahren vor einem Schiedsgericht einleiten darf, dessen Gerichtsbarkeit sich dieser Mitgliedstaat unterworfen hat.

 

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