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Recht, Tech, Tools

Hasspostings: Neue Webseite für Beweissicherung

Katharina Bisset, Michael Lanzinger ©Nerds of Law / Wolfgang Lehner

Social Media. Die Legal Tech-Firma Nerds of Law hat eine neue Webseite veröffentlicht, die Hasspostings für Gerichtsverfahren verewigt.

Wer Opfer von Belästigungen oder Hasspostings auf Social Media-Plattformen wird, muss sich normalerweise selbst darum kümmern diese zu speichern um sie als Beweis bei Polizei oder Gericht vorzulegen.

Nun hat die österreichische Legal Tech-Firma Nerds of Law rund um die auf Online-Recht spezialisierten Rechtsanwälte Katharina Bisset und Michael Lanzinger unter netzbeweis.at eine neue Webseite veröffentlicht, die zur Beweissicherung von Hasspostings dient und gemeinsam mit IT-Techniker realisiert wurde.

Auf der Website kann in der aktuellen Entwicklungsphase ein Screenshot von Twitter-Postings erstellt werden, der dann in einem Bericht festgehalten wird. Der Bericht wird elektronisch signiert, um den Abrufzeitpunkt und die Unverfälschbarkeit des Berichts zu zeigen.

Der Bericht enthält dabei laut den Angaben nicht nur die gesicherten Informationen, sondern auch Hinweise, wie man mit den Beweisen zu Hass im Netz weiter vorgehen kann. Er sei also bewusst so gestaltet, dass er vom Nutzer selbst oder von Rechtsanwälten als Beweisdokument vor Behörden und vor Gericht genutzt werden kann.

Weitere Social Media-Plattformen geplant

Für die Zukunft ist laut Kanzlei geplant, dass auch Postings anderer Social Media-Plattformen gesichert werden können. Für Privatpersonen, die von Hass im Netz betroffen sind, ist die Nutzung der Webseite kostenlos.

Beweissicherung ist allerdings auch mit solchen Tools kein Automatismus, mahnen die Initiatoren von netzbeweis.at. So heißt es in ihren FAQ auf die Frage, ob diese Form der Beweissicherung vor Gericht immer „hält“: Beweise unterliegen in Österreich der freien richterlichen Beweiswürdigung, es gibt hier keine Sicherheit. Das Ziel des NetzBeweis Reports ist, mehr Informationen zur Verfügung zu stellen, als es mit einem “einfachen” Screenshot möglich ist. Darüber hinaus wird der Bericht elektronisch signiert, wodurch er vom Betroffenen nicht verändert werden kann. (…) Ob dieser Weg für das Opfer sinnvoll ist, müsse allerdings im Zweifelsfall das Gespräch mit einem Rechtsanwalt klären.

 

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