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Business, Recht, Steuer

Frieden im Streit um burgenländischen Sonnenstrom

Herbert Paierl ©Photovoltaic Austria / Privat

Eisenstadt. Das Burgenland verzichtet auf eine Monopolstellung bei großen PV-Anlagen und hat auch seine neue Energieabgabe akzeptabel geregelt, so die PV-Branche.

Die burgenländische Landespolitik setzt seit vielen Jahren auf erneuerbare Energie. Zuletzt wollte man aber anscheinend des Guten zuviel tun: Die geplanten Landesregeln hätten die landeseigenen PV-Aktivitäten massiv zu Lasten privater Sonnenstrom-Produzenten bevorzugt, so jedenfalls die Kritiker.

Schließlich kam es Ende 2020 sogar zu einem Einspruch der Bundesregierung gegen die geplante Landesabgabe für Windkraft und Photovoltaik-Anlagen. Nun scheint der Streit nach einigen Änderungen beigelegt.

Was jetzt tatsächlich kommt

Vergangene Woche jedenfalls wurde in einer Sitzung des Burgenländischen Landtags der letzte Teil des im Herbst gestarteten Prozesses zur Novellierung des burgenländischen Raumplanungsgesetzes beschlossen. Und die geplante Landesabgabe für Windkraft- und Photovoltaikanlagen wurde nun mit einer gesetzlichen Höhe gedeckelt. Damit sei eine mögliche Willkür bei der Abgabe genauso wie die ursprünglich geplante Einschränkung auf eine 100-Prozent-Landesgesellschaft abgewendet und Klarheit geschaffen, freut sich die Branchenvertretung Photovoltaik Austria in einer Aussendung.

„Mit dem nun vorliegenden Beschluss des Raumplanungsgesetzes und der Deckelung der Höhe der Landesabgabe, wurde eine transparente und kalkulierbare Lösung für Projektentwickler geschaffen. Uns hat die vorgesehene, undefinierte Abgabe Bauchschmerzen bereitet“, so Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria.

Für neu errichtete PV-Anlagen ab einer Größe von 35 Quadratmetern auf der Freifläche, ist nach deren Fertigstellung nun nach dem neuen Gesetz eine jährliche Landesabgabe von maximal 700 Euro/Hektar beanspruchter Fläche zu leisten. Die Abgabe geht je zur Hälfte an das Land selbst und an die betroffene Gemeinde. Die tatsächliche Höhe der Abgabe wird per Verordnung festgelegt.

„Wichtig ist nun, dass die noch ausständige Zonierung für die benötigten Flächen umgehend folgt, um nicht weiter wertvolle Zeit im Ausbau der Photovoltaik im Land der Sonne zu verlieren. Die Ziele sowohl auf Landes- als auch Bundesebene sind sehr hoch“, so Paierl.

Die Chronologie

Nach dem Beschluss des Raumplanungsgesetzes im Dezember 2020 durch den burgenländischen Landtag, folgte im Februar der Einspruch der Bundesregierung, bezüglich des unklaren Vorgehens bei der Landesabgabe für Windkraft und Photovoltaik-Anlagen. Am 4. März erfolgten die Einigung und die Deckelung der Höhe der Landesabgabe, so Photovoltaic Austria.

 

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