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Business, Recht

Pleiten: Die Entschuldungsdauer als Frauen-Thema

©ejn

Insolvenz-Reform. Die geplante Verkürzung der Entschuldungsdauer muss für alle gelten, nicht nur für Selbständige, so die Schuldnerberatungen: Letztere seien nämlich vor allem Männer.

Arbeitslosigkeit, Scheidung und Bürgschaften sind typisch weibliche Überschuldungsgründe, gescheiterte Selbstständigkeit männliche, heißt es bei den ASB Schuldnerberatungen, der Dachorganisation der österreichischen Schuldnerberatungsstellen: Die Entschuldungsdauer müsse daher gleich sein.

Die Gründe für die Pleite

Mehr als jede dritte Frau (34%), die 2020 eine Erstberatung bei einer Schuldenberatung in Anspruch nahm, nannte Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung als einen Grund für ihre Überschuldung, heißt es weiter. Das seien um 4% mehr als im Jahr zuvor und spiegle die Corona-bedingte Situation am Arbeitsmarkt wider.

Vergleicht man die Überschuldungsgründe von Frauen und Männern, falle auf:

  • Es gibt lediglich einen Überschuldungsgrund, der mehr Männer betrifft, nämlich gescheiterte Selbstständigkeit (15% Frauen, 23% Männer).
  • Beim Umgang mit Geld gibt es keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern.
  • Bei den anderen Überschuldungsgründen liegen die Frauen voran: Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Trennung sowie Bürgschaften und Mithaftungen bringen mehr Frauen als Männer in die Überschuldung.

Damit werden die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern deutlich, heißt es weiter. „Mehr als viermal so viele Frauen wie Männer überschulden sich, weil sie eine Bürgschaft eingegangen sind, die oft ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt“, so Susanne Jürgens, Juristin bei  ASB. „Das ist insofern ein wichtiger Aspekt, da gerade ein Gesetz in Begutachtung ist, das die Möglichkeit für eine verkürzte Entschuldung für alle vorsieht. Egal ob die Schulden aus einer ehemaligen Selbstständigkeit oder aus anderen Gründen entstanden sind.“ Das Gesetz soll im Juli in Kraft treten.

„Eine frauenpolitische Maßnahme“

Dem Entwurf waren Diskussionen vorangegangen, ob die Verkürzung von fünf auf drei Jahre nur für ehemalige Selbstständige, nicht aber für alle anderen SchuldnerInnen gelten solle. „Die Möglichkeit für eine verkürzte Entschuldung für alle ist eine wichtige frauenpolitische Maßnahme“, so Jürgens.

Jürgens gibt in einer Aussendung ein Praxisbeispiel: „Nehmen wir ein Paar her: Der Mann war selbstständig und ist mit seinem Unternehmen gescheitert, seine Frau hat eine Mithaftung unterschrieben. Gäbe es eine Unterscheidung in der Entschuldungsdauer zwischen ehemalig Selbstständigen und allen anderen SchuldnerInnen, wäre der Mann nach drei Jahren entschuldet, die Frau erst nach fünf Jahren. Für ein und dieselbe Ursache. Das wäre eine massive Ungleichheit.“

Frauen in der Schuldnerberatung

Die Zahlen zeigen, dass Frauen, die in die Schuldenberatungen kommen, schlechter ausgebildet sind als Männer und dass sie über ein niedrigeres Einkommen verfügen:

  • Fast die Hälfte der Frauen, die 2020 zum ersten Mal eine Schuldenberatung aufsuchten (46%) hatte nur einen Pflichtschulabschluss (bei den Männern 39%).
  • 31% der Frauen (23% der Männer) hatten lediglich das Existenzminimum von 966 Euro zur Verfügung.

Corona habe für Frauen weitere Belastungen gebracht. Noch immer sind es großteils sie, die sich um Kinder samt Schulbetrieb kümmern. Distance Learning führte zu zusätzlichen Belastungen, besonders für Menschen in prekärer finanzieller Situation.
„Die Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern ist nach wie vor eklatant“, so Jürgens. „Frauen müssen endlich gleich bezahlt werden wie Männer. Das wäre ein wirksames Mittel gegen Frauenarmut.“ Die Schuldenberatungen fordern zudem das Anheben des Existenzminimums. Derzeit liege es deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle.

 

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