Online-Shopping. Ab 15.3.2021 ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) in Österreich Pflicht. Fast die Hälfte der Händler ist aber nicht bereit, so eine Studie.
Nach zwei Fristverlängerungen ist es nun soweit: Mit 15. März 2021 tritt in Österreich die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) im E-Commerce als vorerst letzter Baustein der neuen Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 in Kraft, erinnert Bonitätsanbieter CRIF.
Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt Online-Kreditkarten-Zahlungen nur noch mit starker Kundenauthentifizierung durchgeführt werden dürfen, also mittels Angabe von PIN und Mobile TAN. Das Bezahlen im Internet soll damit noch sicherer werden und betrügerischem Missbrauch von Zahlungsdaten noch stärker entgegengewirkt werden, heißt es.
Laut einer der Studie von Handelsverband, Bundeskriminalamt und CRIF hatten mit Ende 2020 allerdings 44% der rund 150 befragten Händler diese starke Kundenidentifizierung noch nicht umgesetzt. 30% gaben an, die Richtlinie überhaupt nicht zu kennen – darunter auch 17% der großen eCommerce-Händler.
„Sicherer, aber komplizierter“
„Zwar liegt die Umsetzung der 2FA im Verantwortungsbereich der Zahlungsanbieter, also bei z. B. Kreditkartenunternehmen, Banken, PayPal oder Klarna, die Onlinehändler sollten aber allerspätestens jetzt überprüfen, ob die betroffenen Zahlungsarten in ihrem Shop der neuen Richtlinie entsprechen und sich in jedem Fall mit anderen Bezahloptionen absichern, um ihre Conversion zu halten. Vorkasse-Überweisung, Kauf auf Rechnung und Zahlung via Lastschrift sind von der PSD2 nämlich nicht erfasst“, so Gerald S. Eder, Head of Business Development eCommerce bei CRIF Austria.
Auch wenn die 2FA künftig effektiver vor Kreditkartenbetrug schützen wird, verkompliziere sie gleichzeitig den Bezahlprozess. Kauf auf Rechnung sei in Österreich und dem gesamten DACH-Raum ohnehin die von Kunden bevorzugte Option. Diese Beliebtheit zeige sich für den Onlinehändler auch in einer verbesserten Conversion und einem gesteigerten Umsatz von 40%.