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Business, Recht

Klimakabinett und Klimabeirat für Österreich geplant

©ejn

Parlament. Nach dem Klimavolksbegehren im Umweltausschuss wollen ÖVP und Grüne nun ein Klimakabinett und einen Klimabeirat einrichten.

Die Beratungen über das Klimavolksbegehren mündeten im Umweltausschuss des Nationalrats in einer Entschließung der Regierungsparteien, um den Weg der Klimaneutralität wie auch die ökosoziale Steuerreform weiter voranzutreiben. Dazu soll ein „österreichisches Klimakabinett“ unter Beteiligung von Mitgliedern der Bundes- und Landesregierungen sowie ein wissenschaftlicher „Klimabeitrat“ etabliert werden, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Der Wunsch

Zu den Forderungen des von 380.590 Österreichern unterzeichneten Klimavolksbegehrens zählen neben der Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung und eines verbindlichen Reduktionspfads für CO2-Emissionen auch die Einrichtung eines Klimarechnungshofs, eine ökosoziale Steuerreform und der vollständige Abbau klimaschädlicher Subventionen.

Zudem sollen alle neuen Gesetze und Verordnungen von einer unabhängigen Stelle auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft und zusätzliche Budgetmittel für umweltfreundliche Mobilität und nachhaltige Energiegewinnung bereitgestellt werden.

Das Volksbegehren habe ein großes Stück zur Intensivierung der parlamentarischen Diskussion beigetragen, bedankte sich Ausschussobmann Lukas Hammer (Grüne) für die konstruktiven Auseinandersetzungen zum Thema Klimaschutz. In seiner Funktion habe er sich nicht nur vorgenommen, die Debatte darüber transparent zu führen, sondern auch konkrete Ergebnisse vorzulegen.

Die Wirklichkeit

Der angenommene ÖVP-Grüne-Entschließungsantrag enthält eine Reihe an Vorschlägen für Maßnahmen zur Umsetzung der Forderungen des Klimavolksbegehrens:

  • Etabliert werden soll ein „österreichisches Klimakabinett“ unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers und der Klimaschutzministerin.
  • Die Klimaziele und Pfade sollen gesetzlich, ein wissenschaftlicher „Klimabeirat“ zur Prüfung der Einhaltung des CO2-Budgets verfassungsrechtlich verankert werden.
  • Der parlamentarische Budgetdienst soll mit Analysen zur Kosteneffizienz beitragen und jegliche neue und bestehende Gesetze einem verbindlichen Klimacheck unterzogen werden.
  • Forciert werden soll der Ausstieg aus Öl, Kohle und fossilem Gas bis 2040 und die flächendeckende Versorgung mit klimafreundlicher Mobilität durch rasche Umsetzung des 1-2-3-Tickets.

Teil der Entschließung ist darüber hinaus ein „Klimarat der BürgerInnen“ als partizipativer Prozess zur Diskussion konkreter Maßnahmenvorschläge. Weitere Elemente des Antrags sind das Vorantreiben der ökosozialen Steuerreform, ein Klimaverantwortlichkeitsfonds, Maßnahmen zur Transformation der Land- und Forstwirtschaft, eine Evaluierung der bestehenden Förderlandschaft und eine Technologieoffensive.

Zudem soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, um die Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Verankerung eines Grundrechts auf Klimaschutz aufzuzeigen.

Die Kritik

Die oppositionellen Ausschussmitglieder stimmten nicht für den Antrag. So sieht Julia Herr (SPÖ) zwar einige gute Punkte an dem Vorstoß, erachtet ihn aber lediglich als „große Absichtserklärung“. Ein Kritikpunkt, der auch von den Neos geteilt wird: Fristen zur Umsetzung fehlen völlig, wie es heißt. Der Antrag läuft laut Neos-Mandatar Michael Bernhard  daher Gefahr, „nur Sand in den Augen junger Leute“ zu sein.

„Überschießend“ ist der Antrag dagegen für Walter Rauch (FPÖ): Mit ambitionierten Zielen würde versucht werden, die Gesellschaft zu verändern, auf soziale Ausgewogenheit werde nicht geachtet. Grundsätzlich gehe es nun aber um die Umsetzung, von der er sich nicht viel erwarte, weil etwa die Frage der Finanzierung noch offen sei. Auch bräuchte es angesichts der Mobilitätsveränderungen einen genauen Pfad für die BürgerInnen, so Rauch.

Die Reaktion

Die Bevollmächtigte des Volksbegehrens Katharina Rogenhofer bezeichnete es als einen wichtigen ersten Schritt, im Parlament gehört zu werden und dankte allen Fraktionen für die ExpertInnengespräche. Nun möchte sie die Forderungen auch umgesetzt sehen. Die Annahme des Entschließungsantrags verbuchte sie als Erfolg. Unterschriften könnten also etwas verändern, resümierte sie.

In dem „Antrag mit einigen vagen Formulierungen“ fehle noch ein CO2-Budget und ein langfristiger Fahrplan. Es müsse klar sein, wann welche Maßnahmen gesetzt werden, um Ergebnisse zu erzielen, hofft Rogenhofer neben der Umsetzung auch auf die Einbindung der Opposition bis zur zweiten Lesung im Plenum.

 

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