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Manz: Infos zum Homeoffice-Maßnahmenpaket 2‌021

Martin Risak ©Peter Reitmayer

Corona-Krise. Arbeitsrechtler Martin Risak von der Uni Wien beurteilt am Infoportal von Manz das neue Homeoffice-Maßnahmenpaket 2‌021.

„Kein wirklich großer Wurf“ dürfte das Paket werden, schreibt ao. Univ.-Prof. Martin Gruber-Risak (Arbeits- und Sozialrecht, Uni Wien) in seinem Fachbeitrag für das Covid-19-Infoportal von Fachverlag Manz.

Zwar stehe die Beschlussfassung im Nationalrat noch aus, die Richtung der neuen Regelungen ist jedoch bereits erkennbar.

Die Beurteilung

Risak gibt einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Inhalte und diskutiert ausgewählte Rechtsfragen. Er bemängelt dabei, dass der Gesetzgeber beim Homeoffice-Paket eine Reihe von Lücken offen lassen will. Weder wird mobiles Arbeiten generell geregelt (Beschränkung auf „regelmäßige Arbeitsleistung in der Wohnung“), noch werden wichtige arbeitsrechtliche Fragen berührt: Dies betrifft ua die mangelnde Dokumentation des Beginns und des Endes der Ruhezeit bei im Homeoffice nach § 26 Abs 3 AZG zulässigen Saldoaufzeichnungen, so Risak.

Auch das zuletzt erst im Jänner 2021 in einem Beschluss des Europaparlaments angesprochene Thema der Ruhezeiten im Homeoffice („Recht auf Nichterreichbarkeit“) bleibe ausgeklammert. Der Fachbeitrag ist allgemein zugänglich.

 

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