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Business, Recht

Insolvenzen künftig geheim? KSV protestiert

Ricardo-José Vybiral ©Petra Spiola

Wien. Die Insolvenzreform soll die Vorrechte von Gläubigerschützern schmälern: Die geplanten „geheimen Verfahren“ seien nicht hinnehmbar, zürnt der KSV1870.

Die geplante österreichische Insolvenzreform soll ein Verfahren für die präventive Restrukturierung von Unternehmen einführen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind: In diesem Restrukturierungsverfahren sollen Schuldner geeignete Maßnahmen treffen können, um eine Insolvenz abzuwenden und die Bestandfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen, so die Erläuterungen. Die Schuldner sollen dabei in die Lage versetzen werden, ihre Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise fortzusetzen.

Nun hat das Justizministerium den Entwurf zum Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRL-UG) vorgelegt, das wie berichtet möglichst rasch in Kraft treten soll. Doch der Entwurf beinhaltet „zahlreiche Stolpersteine“, zürnt der KSV1870. Auf der Parlaments-Website ist übrigens bereits die Einbringung von Stellungnahmen zum Entwurf möglich (und der KSV hat auch schon davon Gebrauch gemacht).

Konkret sind es zwei, die die Gläubigerschützer in einer Aussendung besonders hervorheben:

  • Die Konzeption der geplanten Restrukturierungsordnung (ReO) als „geheimes Verfahren“ degradiere die Gläubigerschutzverbände zu einem zahnlosen Instrument. Denn geheim ist das Verfahren nicht zuletzt insofern, als Gläubigerschützer wie der KSV keine Akteneinsicht mehr erhalten sollen. Dieser Umstand sei nicht nachvollziehbar, zumal sich die Bevorrechtung der Gläubigerschutzverbände als ein internationales Erfolgsmodell etabliert habe.
  • Weiters ist im Privatkonkurs geplant, den Betrachtungszeitraum der Einkommenslage von Schuldnern zur Festlegung von Zahlungsplanquoten auf zwei Jahre zu reduzieren. Dagegen wehrt sich der KSV bekanntermaßen vehement: Vielmehr sollte dieser auf zumindest drei Jahre angesetzt werden, da erfahrungsgemäß Schuldner erst ab dem dritten Jahr zu spürbar höheren Leistungen fähig sind, heißt es.

KSV kündigt Fairness-Paket an

Der KSV1870 will den zuständigen Behörden nun ein „Fairness-Paket“ vorlegen und sich in die Ausgestaltung der EU-Novelle aktiv einbringen, heißt es: „Wenn die Politik ein Interesse daran hat, dass die ReO nicht baden geht, dann ist es essenziell, bevorrechtete Gläubigerschützer wie den KSV1870 ins Boot zu holen und ihnen auch eine aktive Rolle zuzuschreiben“, so Ricardo-José Vybiral, CEO der KSV1870 Holding AG.

Immerhin gelinge in Österreich rund einem Drittel aller insolventen Unternehmen dank der professionellen Unterstützung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (bei den EPU sogar 40%) eine erfolgreiche Sanierung – das sei international unerreicht, heißt es weiter. Es sei somit nicht nachvollziehbar, in dem geplanten „vorinsolvenzlichen“ Restrukturierungsverfahren von diesem Erfolgsmodell abzuweichen.

Der KSV sehe sich selbst als Ermöglicher und nicht Verhinderer von erfolgreichen Sanierungen, so Vybiral. Aus seiner Sicht haben sich die in Österreich üblichen bevorrechteten Gläubigerschutzverbände als Beratungs- und Kommunikationsdrehscheibe in Insolvenzverfahren etabliert. So sorge etwa der KSV1870 (es gibt außerdem u.a. noch den AKV als bevorrechtete Institution) nicht nur für gut vorbereitete Gerichtstagsatzungen, sondern aufgrund der Bündelung von Gläubigerinteressen auch für eine rasche, erfolgreiche und kostengünstige Abwicklung der Insolvenzverfahren.

Die Gläubigerschutzverbände reduzieren den Verwaltungsaufwand für Gerichte, die Gläubiger, die ihre Rechte organisiert wahrnehmen, haben mehr Erfolg und die Schuldner können ihre Sanierungsplanquoten mit professionellen Gläubigervertretern ausverhandeln (was laut KSV auch für die Schuldner positiv ist).

„Geplante Fristen für Entschuldung zu kurz“

Als weiteren Kritikpunkt am vorliegenden Gesetzesentwurf sieht der KSV1870 die Gleichstellung von gescheiterten Unternehmern und Verbrauchern – wenn auch nur auf fünf Jahre befristet, wie aus dem Gesetzesentwurf hervorgeht. Dabei sorge insbesondere die neuerliche Verkürzung der Entschuldungsdauer von Privatpersonen auf drei Jahre für Unverständnis. Immerhin sei diese erst im Rahmen des IRÄG 2017 von sieben auf fünf Jahre reduziert worden. Schon jetzt zeige sich, dass durch die Abschaffung der Mindestquote im Abschöpfungsverfahren die durchschnittliche Rückzahlungsquote vermutlich weit unter 10% liegen werde.

Durch die neuerliche Verkürzung werden viele Schuldner keinen Antrieb mehr haben, überhaupt Zahlungsplanquoten anzubieten und den Gläubigern lediglich einen „Nullzahlungsplan“ vorlegen, fürchtet der KSV. Die Tatsache, dass der Schuldner zukünftig den Gläubigern lediglich eine Quote anbieten muss, welche seiner Einkommenslage in den folgenden zwei anstatt der bisher fünf Jahre entspricht, sei inakzeptabel.

Der KSV1870 plädiert dafür, den Betrachtungszeitraum von Schuldnern auf zumindest drei Jahre anzuheben und mit jenem der zukünftig angedachten Entschuldungsdauer gleichzusetzen.

„Verkleinerung des Kreditmarktes möglich“

Als eine zusätzliche negative Auswirkung könnte sich auch die Verkleinerung des Kreditmarktes erweisen: Es sei davon auszugehen, dass bei einer verkürzten Entschuldungsdauer die Vergabe von neuen Krediten stark zurückgehe, was in weiterer Folge gravierende Auswirkungen auf den gesamten österreichischen Wirtschaftszyklus haben würde, heißt es.

 

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