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Recht

Streit wie bei Royals? In Österreich ist Schutz vor Familie Pflicht

Susanna Perl-Lippitsch ©Richard Tanzer

Scheidungsrecht. Wer in Österreich den Partner nicht vor der eigenen Familie schützt, begeht eine Eheverfehlung, so Scheidungsanwältin Susanna Perl-Lippitsch.

Die Fehde zwischen Prinz Harry, Herzogin Meghan und der übrigen Royal Family erhitzt die Gemüter und sorgt bei einigen für einen Wiedererkennungseffekt. Denn nicht nur bei den britischen Royals mischt sich die Familie in das Eheleben ein.

„Schaffen es die Beteiligten nicht, einen respektvollen und für alle akzeptablen Umgang zu schaffen, dann läuft es letztlich auf jene Entscheidung hinaus, die auch Prinz Harry treffen musste: Halte ich zu meiner Ehegattin oder halte ich zu meiner Ursprungsfamilie“, so Familienrechtsanwältin Susanna Perl-Lippitsch, Partnerin der Kanzlei Gärner Perl. Gemeinsam mit Kanzleipartner Clemens Gärner betreue sie etwa 100 Scheidungsfälle pro Jahr.

„Diese Entscheidung sollte klar ausfallen. Denn in der Ehe hat die gegenseitige Loyalität Vorrang – und zwar in Österreich auch von Gesetzes wegen“, so Perl-Lippitsch. Ehegatten sind einander zum Beistand verpflichtet: „Konkret heißt das, dass sie einander in allen materiellen und immateriellen Belangen unterstützen müssen. Das gilt auch dann, wenn es um die Einmischung der Familie geht.“

Konflikt mit Schwiegermutter

Wenn die eigenen Verwandten den Ehemann oder die Ehefrau beschimpfen und beleidigen, dann müsse man das unterbinden. Aber auch familiäre Zwänge und Gewohnheiten, die die Ehe stören, müssen abgestellt werden.

„In der Praxis geht es bei solchen Fragen am häufigsten um einen Konflikt zwischen Frauen und ihren Schwiegermüttern und um die gegenseitige Eifersucht. Zum Beispiel gab es einen Fall, bei dem eine Mutter von ihrem verheirateten Sohn verlangte, mehrmals in der Woche bei ihr zu übernachten und zwar ohne seine Frau, die sie nicht leiden konnte. Dass er dem nachkam, wurde ihm vor Gericht als Eheverfehlung ausgelegt.“

Schwere Eheverfehlung

Eine Eheverfehlung ist ein Verhalten, das geeignet ist, zur Zerrüttung der Ehe beizutragen. Sie sei dann gegeben, wenn das Verhalten vom Partner als ehestörend empfunden wird. „Die Eheverfehlung fällt ins Gewicht, wenn eine schuldige Scheidung eingereicht wird, denn sie hat direkte Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern gilt in Österreich immer noch das Verschuldensprinzip“, so Perl-Lippitsch.

Doch nicht immer müsse man den Partner auf Kosten der Familie unterstützen: „Es kann zum Beispiel eine Eheverfehlung darstellen, wenn sich ein Ehegatte ständig weigert, zu Familientreffen mitzugehen. Denn es ist ebenfalls wichtig für eine Ehe, die Beziehungen des anderen zu Freunden und Familie zu unterstützen“, so Perl-Lippitsch.

 

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