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Business, Recht

VKI klagt Hygiene Austria wegen „Made in Austria“

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Masken-Streit. Der VKI zieht gegen Maskenhändler Hygiene Austria vor Gericht: Minister Rudolf Anschober kommentiert diesmal den Aufmarsch persönlich.

Das Gericht muss nun eine Klärung zur Bezeichnung „Made in Austria“ vornehmen, lässt der VKI in einer aktuellen Aussendung keinen Zweifel über die Stoßrichtung der Klage. Denn wieviel Österreich drin stecken muss, damit Made in Austria draufstehen darf, ist hierzulande wenig konkret definiert. Die deutsche Rechtsprechung hatte mehr mit der Frage zu tun; der VKI bezieht sich nun ausdrücklich darauf und will die Frage auch in Österreich geklärt wissen.

Der Stein des Anstoßes

Bei der Klage geht der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria) als „Made in Austria“ vor. Hintergrund sei die massive Kritik am Vorgehen der Hygiene Austria im Zusammenhang mit der teilweisen Auslagerung der Produktion auf einen chinesischen Lohnfabrikanten: Ob derartige Erzeugnisse dann noch als „Made in Austria“ vertrieben werden dürfen, ist der Knackpunkt.

Hygiene Austria hat die Produktion im Frühling des Vorjahres in einer Phase gestartet, in der es einen enormen Bedarf an Schutzmaterialien gegeben hat, der Weltmarkt aufgrund der hohen weltweiten Nachfrage zusammengebrochen war und Österreich nach Wegen für eine Eigenproduktion gesucht hat.

In der Öffentlichkeit wurde in den Folgemonaten die heimische Produktion der FFP2-Masken als besonderes Qualitätsmerkmal hervorgehoben und dabei betont, dass die Versorgungssicherheit, aber auch die Unabhängigkeit Österreichs durch den Bezug von hochqualitativen Masken im Fokus der Tätigkeit liegt. Außerdem wurde auf heimische Wertschöpfung und das Bestehen von 200 Arbeitsplätzen in Österreich hingewiesen.

Es wurde also neben anderen Informationen in besonderer Weise darauf abgestellt, dass es sich bei den Masken der Hygiene Austria um „Made in Austria“-Produkte handeln würde. Damit wurde aus Sicht des VKI eine besondere Erwartungshaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher geweckt.

Allerdings wurde, wie auch Hygiene Austria in späterer Folge kundtat, teilweise ein chinesischer Lohnfabrikant mit der Produktion von FFP2-Masken nach dem Baumuster der Hygiene Austria beauftragt, um einen Nachfrageanstieg zu bewältigen. Das Ausmaß ist noch ungewiss und wird derzeit von verschiedener Seite, auch von den Behörden, geprüft.

China ist nicht Austria

Nach Ansicht des VKI dürfen in China hergestellte Masken jedenfalls nicht als „Made in Austria“ bezeichnet und vertrieben werden. Rechtlich komme es dabei auf die Erwartung des Durchschnittsverbrauchers an. Diesbezüglich gibt es zwar keine klare gesetzliche Vorgabe. Ein Baumuster allein reiche aber nicht aus, um ein Produkt als einheimisch darstellen zu können, so zumindest die bisherige Rechtsprechung in Deutschland. Dementsprechend wäre eine in China nach österreichischem Baumuster hergestellte FFP2-Maske keine Maske „Made in Austria“, stellt nun der VKI fest.

Konsumenten sollen sich in allen Bereichen auf Kennzeichnungen verlassen können, so Minister Rudolf Anschober (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) von den Grünen: Der VKI gehe seit Beginn der Pandemie im Auftrag seines Ressorts „gegen irreführende Maßnahmen in allen Bereichen der Pandemie vor und führt auch zahlreiche Musterverfahren zur Klärung offener Fragen im Verbraucherrecht.“

Aus Sicht des VKI sei es irreführend, eine in China nach österreichischem Baumuster gefertigte Maske als ,Made in Austria‘-Maske zu bezeichnen“, sagt Thomas Hirmke, Leiter Bereich Recht im VKI: Es müsse gerichtlich geklärt werden, ob eine derartige Vorgangsweise rechtens ist.

 

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