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Personalia, Recht

Neue Anwälte bei Haslinger Nagele und fwp

Johannes Hartlieb ©Julia Spicker / Haslinger Nagele

Wien/Linz. Johannes Hartlieb ist neuer Anwalt bei Haslinger Nagele Rechtsanwälte (Energie, Wettbewerb). Und Roswitha Seekirchner avanciert bei fwp (Corporate/M&A).

Mit Johannes Hartlieb als neuem Anwalt gelinge es Haslinger Nagele Rechtsanwälte erneut, einen talentierten Nachwuchsjuristen an sich zu binden, so die Kanzlei. Dr. Johannes Hartlieb, BSc (WU) (33) studierte und promovierte an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU). Seine Dissertation zum Thema „Verpflichtungszusagen im europäischen Kartellrecht und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ wurde im Nomos-Verlag publiziert.

Vor seinem Einstieg bei Haslinger Nagele Rechtsanwälte im Jahr 2017 war Hartlieb Universitätsassistent am Institut für Europarecht und Internationales Recht der WU Wien. Er ist weiterhin Lehrbeauftragter an der WU und Fachautor. Als Anwalt liegen Hartliebs Tätigkeitsschwerpunkte im Regulierungs-, Vergabe- und Wettbewerbsrecht sowie im Öffentlichen Recht und im Unionsrecht. Derzeit ist er auch am Aufbau einer Plattform für Rechtsfragen rund um den Ausbau erneuerbarer Energien beteiligt.

„Mit Johannes Hartlieb wird unser Team von einem profunden Kenner spezifischer Rechtsgebiete im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts verstärkt, der schon immer auch durch ein äußerst breites wettbewerbsrechtliches Wissen zu beeindrucken wusste“, so Alexander Hiersche, Partner im Team Kartell- und Beihilfenrecht.

Roswitha Seekirchner jetzt Anwältin bei fwp

Roswitha Seekirchner verstärkt ab sofort als Rechtsanwältin das Corporate/M&A-Team von Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte (fwp). Seekirchner war bisher als Senior Associate mit Fokus Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Corporate/M&A-Team von fwp Partner Markus Fellner tätig. Davor sammelte die gebürtige Tirolerin u.a. Erfahrung in einer Rechtsanwaltskanzlei in Innsbruck.

Roswitha Seekirchner ©Felicitas Matern

Roswitha Seekirchner studierte Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck (Mag.iur., 2015) und absolvierte im Mai 2019 die Rechtsanwaltsprüfung. Als Fachautorin geht sie u.a. gemeinsam mit Fellner und Univ.-Prof. Friedrich Rüffler in ihrem Beitrag in der Fachzeitschrift „Bankarchiv“ (Juni 2020) der Frage nach, welche rechtlichen Voraussetzungen für Gewinnausschüttungen durch Kapitalgesellschaften und Banken im Zusammenhang mit Covid-19 gelten.

“Wir schätzen Roswitha Seekirchner als hoch talentierte und ambitionierte Juristin und freuen uns, sie nun auch als eingetragene Rechtsanwältin bei fwp begrüßen zu dürfen“, so fwp Partner Markus Fellner.

 

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