
Wien. Laut Justizministerin Alma Zadić werden Gerichte und Staatsanwaltschaften mit neuen zentralen Justiz-Servicecentern ausgestattet.
Ein entsprechendes Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) inklusive zentraler Justiz-Servicecenter hat der Ministerrat heute beschlossen. Bereits bestehende Justiz-Servicecenter bleiben erhalten.
„Die zentralen Justiz-Servicecenter sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die Justiz künftig noch bürgerfreundlicher zu machen“, so Justizministerin Zadić. Die Änderungen sollen ermöglichen, dass künftig zentrale Justiz-Servicecenter an Gerichten und Staatsanwaltschaften eingerichtet werden können.
„Unabhängig vom Standort werden die zentralen Justiz-Servicestellen künftig alle Gerichte und Staatsanwaltschaften betreuen können. Die bereits seit einigen Jahren für einen bestimmten Standort eingerichteten einfachen Justiz-Servicecenter bleiben als ein bewährtes Instrument eines zeitgemäßen und effektiven Bürgerservice unverändert bestehen. Das Bürgerservice der Justiz wird damit künftig noch besser werden,“ so Zadić.
Neues bei Sexualstraftaten
Ein weiterer wichtiger Punkt der Novelle des Gerichtsorganisationsgesetzes sind neue Vorgaben bei Verfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. Mit diesen Verfahren sollen künftig speziell geschulte Richterinnen und Richter befasst werden. Diese verfügen über besondere Kenntnisse und ausreichende Erfahrung im Umgang mit den Opfern solcher Straftaten, heißt es dazu.
„Beim Umgang mit Opfern von strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung braucht es besondere Sensibilität. Es ist gut, dass diese Fälle künftig bei speziell ausgebildeten Richterinnen und Richter gebündelt werden“, so Zadić.
Nach dem Ministerrat kommt das Gerichtsorganisationsgesetz nun ins Parlament und soll im ersten Halbjahr 2021 zur Abstimmung gelangen. „Wir bringen hier nachhaltige Verbesserungen für das österreichische Justizsystem auf den Weg“, verspricht Zadić.