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Business, Recht

Jedem Betrieb seine eigene Photovoltaik-Anlage

Margarete Schramböck, Magnus Brunner ©Philipp Hartberger / BMDW

Wien. Ein neuer Erlass regelt die grundsätzliche Genehmigungsfreiheit von Photovoltaik-Anlagen: Sie sollen künftig fixer Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen sein.

Die österreichische Bundesregierung hat sich wie berichtet zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2030 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen: Mit dem Erneuerbaren Ausbau-Gesetz (EAG), das jetzt den Ministerrat passiert hat, soll der Grundstein gelegt werden.

Die Umstellung auf erneuerbare Energie biete großes Potenzial für die heimischen Betriebe, insbesondere Investitionen in Photovoltaik seien ein Erfolgsfaktor. Allerdings gab es für Unternehmer im Anlagenrecht bis jetzt eine erhebliche administrative Hürde, die nun beseitigt werde: Mit einem heute veröffentlichen Erlass werde klargestellt, dass betriebliche PV-Anlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind, so das Wirtschaftsministerium. Nun können Betriebe einfach und unbürokratisch einen erheblichen Teil zur Energiewende beitragen und auch selbst davon profitieren, heißt es.

Klimaschutz und Selbstversorgung

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck: „Investitionen in Erneuerbare Energien haben neben klimarelevanten Meilensteinen auch positive Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und Innovationskraft der österreichischen Unternehmen. In diesem Sinne wird auch die gewerbliche Wirtschaft besonders gefragt sein, diese Chancen wahrzunehmen. Sie soll durch die möglichst weitgehende Umstellung auf Erneuerbare Energien einen Beitrag zur positiven Klimaentwicklung leisten und sich gleichzeitig mit modernen erneuerbaren Selbstversorgungsmodellen, wie insbesondere Photovoltaik, zukunftssicher aufstellen.“

Was genau geregelt ist

Durch hauseigene PV-Anlagen auf betrieblichen Flächen sparen Unternehmen Stromkosten und können sich aktiv am Kampf gegen den Klimawandel beteiligen, so Staatssekretär Magnus Brunner.

  • Im Erlass des BMDW werde ausdrücklich klargestellt, dass Ladestationen für elektrische Kraftfahrzeuge und Photovoltaikanlagen als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden müssen.
  • Im Regelfall könne die genehmigende Behörde davon ausgehen, dass der Betriebsinhaber seine Betriebsanlage kennt und weiß, welche Vorgaben bei Errichtung einer Ladestation oder Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen sind. Unnötige Genehmigungsverfahren werden vermieden.

 

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