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Business, Recht

Österreich soll den Whistleblowern Dampf machen

©ejn

Wien. Österreichs Regierung steht beim EU-Schutz von Hinweisgebern auf der Bremse, kritisiert Transparency International im seinem neuen Fortschrittsbericht.

Im Oktober 2019 hat die Europäische Union eine Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet. Bis Dezember 2021 müssen die Mindeststandards der Whistleblower-Richtlinie in allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, um Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, erinnert Transparency International.

Die Organisation hat nun einen Bericht veröffentlicht, in welchem der Fortschritt in Bezug auf die Umsetzung der EU-Richtlinie in allen Staaten der EU verglichen wird. Oder eigentlich der Nicht-Fortschritt, denn laut dem NGO hatten bis Mitte Februar 2021 zwei Drittel (18) der 27 Mitgliedstaaten mit dem Umsetzungsprozess noch gar nicht begonnen oder nur minimale Fortschritte erzielt. Es sei ungewiss, ob überhaupt ein EU-Land die Richtlinie rechtzeitig umsetzen wird.

Die Lage in Österreich

In Österreich steht die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie im Arbeitsprogramm der Regierung, Details gibt es aber noch kaum. Sehr wohl haben aber bereits öffentliche Institutionen eigene Whistleblower-Anlaufstellen eingerichtet und schon zahlreiche Hinweise erhalten, wie es heißt – darunter die Finanzmarktaufsicht (FMA), die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft und einige mehr.

Einen anderen Weg hat dagegen etwa das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung eingeschlagen: Dessen „Meldestelle Korruption und Amtsdelikte“ (SPOC) nimmt zwar grundsätzlich auch anonyme Hinweise entgegen, ersucht aber nach Möglichkeit um Kontaktdaten und hält ausdrücklich fest, dass es in Einzelfällen „auch bei anonymen Meldungen erforderlich sein (kann), den Ursprung der Meldungslegung auf Basis der einschlägigen strafprozessualen bzw. sicherheitspolizeilichen Vorschriften zu ermitteln“ (Website).

„Besorgniserregender Mangel an Dringlichkeit“

Transparency International geht es nun vorrangig um die Umsetzung der Richtlinie. Der empfundene Mangel an Dringlichkeit seitens der EU-Mitgliedstaaten sei besorgniserregend, heißt es: Die durch die Covid-19-Pandemie aufgedeckte Korruption sowie die enormen Beträge an Hilfsgeldern sollten die Staaten zum Handeln anregen. Neun Monate vor dem Stichtag müssen alle EU-Länder und insbesondere diejenigen, die bei der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie bis dato nur minimale oder keine Fortschritte erzielt haben, ihre Bemühungen intensivieren. Lediglich ein EU-Land habe wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung erzielt: In der Tschechischen Republik wurde am 9. Februar 2021 dem Parlament einen Gesetzesentwurf zum Schutz von Hinweisgebern vorgelegt.

„Transparency International Austria setzt sich seit Jahren für eine umfassende Gesetzgebung zum Hinweisgeberschutz ein. Kriminelle Machenschaften müssen aufgedeckt und verurteilt werden, die Schuldigen müssen mit Sanktionen rechnen. Derjenige, der einen Missstand meldet, also der Whistleblower, wird oft als Denunziant, Nestbeschmutzer oder gar Verräter gebrandmarkt. TI-Austria will zu einer Bewusstseinsänderung beitragen und dem Whistleblower zu einem gesetzlich verankerten Schutz verhelfen.“, so Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende TI-Austria.

„Whistleblowing ist eine der effektivsten Methoden, um Fehlverhalten wie Korruption und andere Missstände aufzudecken. Eine solide Gesetzgebung ist von entscheidender Bedeutung, um Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen und sicherzustellen, dass ihre Meldungen behandelt werden“, so Kristof Wabl, Leiter der TI-Austria Arbeitsgruppe Whistleblowing.

Die Forderungen

Nicht einmal neun Monate vor der Umsetzungsfrist wird Österreich von Transparency International in die Kategorie „kein oder minimaler Fortschritt“ eingestuft. Details zum Umsetzungsprozess seien trotz mehrfacher Anfragen nicht bekannt, bisher war dieser weder transparent noch inklusiv. Von der österreichischen Regierung wurden weder Informationen veröffentlicht noch proaktiv weitergegeben. Man erwarte sich nun einen baldigen breiten Konsultationsprozess mit Stakeholdern, damit die Richtlinie in Österreich rechtzeitig und vor allem adäquat umgesetzt werden könne.

Die Arbeitsgruppe hat bereits im September 2020 Empfehlungen für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ausgearbeitet und in einem Forderungspapier zusammengefasst:

  1. Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Verstöße gegen nationales Recht
  2. Vereinheitlichung des Hinweisgeberschutzes in einem Gesetz
  3. Ausstattung externer Behörden
  4. Vereinheitlichung des Schutzes für öffentlich Bedienstete (Beamte und Vertragsbedienstete)
  5. Ermöglichung von anonymen Hinweisen
  6. Schaffung eines Unterstützungsfonds für Hinweisgeber

 

 

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