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Business, Recht

Homeoffice-Paket ist fertig und startet sofort

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Parlament. Das Homeoffice-Paket hat den Nationalrat passiert: Die neuen gesetzlichen Bestimmungen treten bereits nächste Woche in Kraft.

Nach dem im Februar beschlossenen steuerrechtlichen Teil ist nun auch der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil des Homeoffice-Pakets auf Schiene, berichtet die Parlamentskorrespondenz: Der Nationalrat hat gestern einer entsprechenden Sammelnovelle seine Zustimmung erteilt.

Neben ÖVP und Grünen stimmten auch SPÖ und FPÖ für die von den Koalitionsparteien eingebrachte Gesetzesinitiative. Nicht anfreunden konnten sich damit die Neos: Das Paket gehe an der Lebensrealität der Menschen vorbei, wie es heißt.

Der Countdown zum Homeoffice

Die Homeoffice-Bestimmungen sollen bereits nächste Woche in Kraft treten, zuvor braucht es allerdings noch grünes Licht von Seiten des Bundesrats. Der arbeitsrechtliche Teil des Pakets enthält, anders als der steuerrechtliche Teil, keine zeitliche Befristung, Ende 2022 soll aber eine Evaluierung gestartet werden.

Der Inhalt der neuen Homeoffice-Regeln im Überblick:

  • Mit der Sammelnovelle wird unter anderem die Freiwilligkeit von Homeoffice-Vereinbarungen unterstrichen.
  • Zudem ist gesetzlich festgelegt, dass ArbeitgeberInnen im Falle von regelmäßigem Homeoffice die erforderlichen digitalen Arbeitsmittel wie etwa einen Laptop oder notwendige Datenverbindungen bereitstellen bzw. einen angemessenen Kostenersatz leisten müssen.
  • Weder für überlassene digitale Arbeitsmittel noch für ein jährliches Homeoffice-Pauschale bis zu einer Höhe von 300 € sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
  • Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes sowie weitere Arbeitnehmerschutzbestimmungen gelten auch für Homeoffice, allerdings dürfen Arbeitsinspektoren Privatwohnungen grundsätzlich nicht betreten – ausgenommen sie werden ausdrücklich darum gebeten.
  • Auch Bestimmungen zugunsten der Arbeitnehmer betreffend Arbeitsunfälle und Haftungsfragen sind Teil des Pakets.

ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne begrüßen Gesetzespaket

Lob für das Paket gab es von ÖVP und Grünen. Das Gesetzespaket sei am Puls der Zeit, hielt etwa Bettina Zopf (ÖVP) fest. Entscheidend ist für sie die Freiwilligkeit: Weder habe der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Homeoffice, noch könne er gegen seinen Willen zu Homeoffice verpflichtet werden.

Grünen-Sozialsprecher Markus Koza wertete es als wichtig, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Pandemie-Zeit hinaus gelten. Ihm ist es außerdem ein Anliegen, dass Beschäftigte im Homeoffice nicht gegenüber Beschäftigten vor Ort benachteiligt werden. Ein paar Fragen seien offen geblieben, räumte Koza an, er zeigte sich aber zuversichtlich, dass man auch in Bezug auf „Mobile Office“ in absehbarer Zeit Regelungen finden wird.

Grundsätzlich mit dem Paket zufrieden sind auch SPÖ und FPÖ. Es habe zwar lange gedauert, der Entwurf sei im Großen und Ganzen aber in Ordnung, sagte etwa Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Wichtig ist für sie, dass die Einhaltung der Bestimmungen auch kontrolliert wird. Abgeordneter Christian Drobits nahm für die SPÖ in Anspruch, dass diese als erste erkannt habe, dass es Homeoffice-Regelungen brauche. Was es noch brauche, seien Regelungen betreffend den Schutz von Daten und die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.

Neos vermissen Regelungen für „Mobile Office“

Kritik am Paket kam hingegen von den NEOS. Gerald Loacker und Karin Doppelbauer erachten die neuen Bestimmungen nicht nur als lebensfremd, nach Meinung Loackers eröffnen sich mit dem Gesetz auch ganz viele neue Fragen, die sich bis jetzt nicht gestellt haben.

Rechtsanwälte und Gerichte werden gut beschäftigt sein, prophezeite er, wobei er unter anderem den Begriff „digitale Arbeitsmittel“ hinterfragte. Loacker vermisst zudem Regelungen für „Mobile Office“ abseits von Wohnungen, konnte sich mit einem dazu eingebrachten Entschließungsantrag aber nicht durchsetzen. Insgesamt äußerte er die Hoffnung, dass „der Murks“, den er mehr den Sozialpartnern und weniger Arbeitsminister Kocher zurechnete, nach der Evaluierungsphase in zwei Jahren „repariert wird“.

Arbeitsminister Martin Kocher wies darauf hin, dass Homeoffice durch die Corona-Pandemie erhöhte Aufmerksamkeit gefunden habe. Aus Umfragen wisse man auch, dass viele ArbeitnehmerInnen, die aufgrund der Pandemie zu Homeoffice gezwungen waren, sich weiterhin hybrides Arbeiten – teilweise Anwesenheit im Unternehmen, teilweise Homeoffice – vorstellen könnten. Durch das vorliegende Gesetz ist ihm zufolge sichergestellt, dass Homeoffice keine zusätzliche finanzielle Last für Beschäftigte wird. Die Unfallversicherung greife überdies auch dann, wenn man Kinder vom Homeoffice in die Schule bzw. den Kindergarten bringe. Wichtig sei ihm eine relativ rasche Evaluierung, orientiert an den Erfahrungen aus der Praxis, betonte Kocher.

 

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