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Business, Recht

So will die Opposition Österreichs Justiz verbessern

©ejn

Justizreform. Anträge im Nationalrat fordern den Umbau der Spionageabwehr, die Stärkung der Familiengerichtshilfe, Maßnahmen gegen ausländische Unternehmenskäufer und mehr.

SPÖ, FPÖ und NEOS fordern in einem gemeinsamen Entschließungsantrag im Justizausschuss des Nationalrats gesetzliche Anpassungen zur Stärkung der österreichischen Spionageabwehr. Der Tatbestand des § 256 StGB, der das Einrichten, Betreiben oder Unterstützen geheimer Nachrichtendienste zum „Nachteil“ Österreichs unter Strafe stellt, werde mitunter divergierend ausgelegt, sodass eine einheitliche Strafverfolgung erschwert sei.

Um auch im Gesetzestext die Rechtsprechung des OGH widerzuspiegeln und klarzustellen, dass bereits die „Beeinträchtigung grundlegender Interessen der Republik Österreich“ einen Nachteil darstellt, schlagen die Oppositionsparteien vor, dass diese Formulierung Eingang in den § 256 StGB findet, so die Parlamentskorrespondenz.

Ferner brauche es eine derartige inhaltlich-sprachliche Anpassung, die der Klarstellung dient, dass § 256 StGB auch erfüllt sein kann, wenn sich die nachrichtendienstliche Tätigkeit nicht direkt gegen die Republik Österreich, sondern etwa gegen Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union richtet und dadurch ein Anknüpfungspunkt an österreichische Interessen gegeben ist.

Zudem fordern die drei Parlamentsfraktionen, das Strafmaß des § 256 StGB auf ein dem Unrechtsgehalt der Tat angemessenes Maß anzuheben, um eine effektive Prävention, Abwehr und Verfolgung von Spionageaktivitäten in Österreich durch die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden zu gewährleisten.

Maßnahmenpaket zur Stärkung der Familien- und Jugendgerichtshilfe

Der Rechnungshof habe in einem seiner Berichte zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen, um die neugeschaffene Familiengerichtshilfe effizienter zu gestalten, werfen die Neos auf. Auch im Regierungsprogramm der Bundesregierung würde unter anderem eine Evaluierung der Familiengerichtshilfe ausdrücklich genannt. Wie eine aktuelle Anfragebeantwortung zeige, gebe es aber noch starken Aufholbedarf.

Die Neos fordern daher mit einem Entschließungsantrag ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Familien- und Jugendgerichtshilfe. Dazu zähle:

  • eine Neuberechnung des Personalbedarfs und eine bedarfsorientierte Aufstockung des Budgets,
  • die Konzipierung von Indikatoren zur Messung der Nachhaltigkeit der Konfliktlösung in Obsorge und Besuchsrechtsverfahren,
  • regelmäßige Vernetzungstreffen zwischen dem Gericht, der Familiengerichtshilfe und dem Kinder- und Jugendhilfeträger sowie
  • Maßnahmen zur Ausgeglichenheit des Geschlechterverhältnisses innerhalb der Familien– und Jugendgerichtshilfe.

Ausverkauf der Wirtschaft nach Pleitewelle?

Aus Sicht der FPÖ muss Österreich dringend sicherstellen, dass die heimischen Unternehmen vor einem „Ausverkauf“ durch Übernahmen durch Investoren aus Drittstaaten geschützt werden. So fordern sie mit einem Entschließungsantrag die Festlegung eines Vorkaufsrechts für österreichische InvestorenInnen bzw. für jene aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Außerdem brauche es eine Nachweispflicht eines Masseverwalters oder Veräußerers, wenn kein Käufer aus Österreich bzw. der Europäischen Union gefunden werden konnte. Neben einer Genehmigungspflicht für Transaktionen, insbesondere im Bereich von Hotellerie und Gastronomie, fordern die Freiheitlichen auch entsprechende Richtlinien auf europäischer Ebene sowie zu den gesetzlichen Maßnahmen auch einen Auf- und Ausbau der notwendigen Ressourcen bei den zuständigen Behörden.

Gerichtsgebühren im Revisionsverfahren reformieren

Sucht eine Partei im Zivilverfahren nach einem zweitinstanzlichen Urteil den Weg zum OGH, so steht ihr dieser nur unter der Voraussetzung offen, dass die Entscheidung des Falles von der Lösung einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung abhängt, so die Neos. Ob eine solche Rechtsfrage vorliegt, beurteile zunächst immer das Berufungsgericht.

Die Gebühr für einen Antrag nach § 508 ZPO an das Berufungsgericht, den – bei Ablehnung der Revision durch das Berufungsgericht – die betroffene Partei stellen kann, werde allerdings auch dann nicht zurückerstattet, wenn das Berufungsgericht auf seinem Ausspruch, dass die Revision unzulässig ist, beharrt. Die Neos fordern mit einem Antrag, dass Gerichtsgebühren bei einem solchen Antrag gemäß § 508 ZPO nur im Falle einer positiven Entscheidung des Berufungsgerichts fällig werden sollen.

 

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