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Business, Recht

Darf der Arbeitgeber die Covid-19-Impfung befehlen?

©ejn

Corona-Krise. Eine Analyse von Wolf Theiss untersucht für Österreich und 9 weitere Länder, ob Unternehmen ihre Mitarbeiter zur Corona-Impfung zwingen können.

Das ist nur eine von mehreren häufigen Fragen von Arbeitgebern, die die Anwältinnen und Anwälte der Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss mit Hauptquartier in Wien beantworten wollen. Weitere Themen sind laut Kanzlei:

  • Müssen Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber auf Wunsch offenlegen, ob sie geimpft sind?
  • Welche Sanktionen kann ein Unternehmen gegen Mitarbeiter setzen, die sich nicht impfen lassen?

Dabei geht es um Arbeitsrecht, Datenschutz und mehr. Neben Österreich wird auch die Lage in Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Polen, und weiteren Ländern in Zentral- und Osteuropa beleuchtet.

Die Analyse „The COVID vaccine in the workplace“ wurde u.a. von Wolf Theiss-Partner Ralf Peschek (Büro Wien) erstellt. Zahlreiche weitere Rechtsprofis der Kanzlei in den verschiedenen CEE-Büros haben mitgewirkt.

Und was gilt nun?

Was Österreich betrifft, so weist Wolf Theiss darauf hin, dass die Frage derzeit noch akademisch ist – denn der Impfstoff ist knapp. Doch die Verfügbarkeit dürfte demnächst deutlich besser werden. Und dann komme es stark auf das Tätigkeitsgebiet des jeweiligen Unternehmens und das spezifische Risiko an, ob die Mitarbeiter mit Nachdruck zu Impfungen aufgefordert werden dürfen.

Grundsätzlich gilt: Eine Impfpflicht könnte nur der Staat verhängen, und eine solche besteht in Österreich wie den übrigen Staaten derzeit nicht für das Coronavirus. Sehr wohl kann ein Arbeitgeber die Impfung aber als unumgänglich ansehen – weil das Unternehmen z.B. in einer gesundheitsbezogenen Branche tätig ist – und seine Mitarbeiter dazu auffordern.

Kommt ein Mitarbeiter der Aufforderung nicht nach, so könne der Arbeitgeber ihn oder sie wohl z.B. an einen anderen Einsatzort versetzen oder sogar kündigen. Ob eine solche Maßnahme berechtigt ist – und bei einer etwigen Klage des Arbeitnehmers vor Gericht halten würde – hängt dann laut der Analyse wohl davon ab,

  • womit sich das Unternehmen und vor allem der einzelne Arbeitnehmer konkret beschäftigt,
  • wie groß dadurch das Gesundheitsrisiko ist und
  • wie wirksam die Schutzwirkung durch die Impfungen nachweislich ist.

Darf die Firma überhaupt fragen?

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob der Arbeitgeber seine Mitarbeiter überhaupt fragen darf, ob sie schon geimpft sind. Es werde wohl auf den Einzelfall ankommen. Eine Übermittlung der Daten durch die impfende Gesundheitseinrichtung sei in Österreich jedenfalls nicht möglich.

Für Stoff für Streitigkeiten ist jedenfalls gesorgt. So weist etwa das ungarische Wolf Theiss-Büro darauf hin, dass zwar in Ungarn ebenso wie in Österreich keine gesetzliche Covid-19-Impfpflicht besteht. Doch Arbeitgeber könnten beispielsweise Stellenausschreibungen an das Vorliegen einer Corona-Impfung knüpfen, wenn der betreffende Job ohne eine solche Impfung nicht ausübbar ist, schreiben Barnabas Busazi und Kollegen aus dem Budapester Wolf Theiss-Büro.

 

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