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Business, Steuer

Lebenslauf-Kosmetik: Was toleriert wird und was nicht

Oliver Suchocki ©EY Österreich / Christina Häusler

Wien. EY analysiert wie Österreichs Arbeitnehmer das „Beschönigen“ von Lebensläufen sehen und welche Konsequenzen bei einem Auffliegen drohen.

Laut einer aktuellen Studie von Beratungsunternehmen EY Österreich glauben die meisten heimischen Arbeitnehmer, dass es vier von zehn Bewerbern in Österreich mit der Wahrheit nicht so genau nehmen und in ihrem Lebenslauf z. B. beschönigende Angaben machen oder Informationen auslassen.

Bei knapp 40 Prozent der Bewerber würde das aber auch auffallen, glauben die Befragten. Dass Beschönigungen oder falsche Darstellungen in einem Bewerbungsverfahren gar nicht auffliegen, glauben nur 0,4 Prozent.

Was als vertretbar gilt

  • Für fast die Hälfte der Befragten ist es vertretbar, wenn Lücken, die aufgrund von Pflegetätigkeiten nahestehender Personen (47,5%) oder Kinderbetreuung (43,1%) entstanden sind, kaschiert werden.
  • Mehr als ein Drittel findet es jeweils gar nicht nötig, Lücken aus diesen Gründen zu vertuschen und plädiert für vollkommene Transparenz.
  • Auch bei einer längeren Krankheit, die einen selbst betrifft, ist es aus Sicht von mehr als der Hälfte der befragten Arbeitnehmer (54,1%) vertretbar, die Lücken im Lebenslauf zu kaschieren.
  • Fehlzeiten oder Lücken im Lebenslauf wegen ausgedehnter Reisetätigkeiten (46,9%) oder Arbeitslosigkeit (47,5%) zu verheimlichen sieht hingegen jeweils rund jeder Zweite als nicht vertretbar an.

„Die vielfältigen Herausforderungen am Arbeitsmarkt lassen sich nur mit einer starken gegenseitigen Vertrauenskultur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Bewerber erfolgreich bewältigen. Arbeitnehmer sollten sich von dem Druck lösen, einen perfekten, durchgehend stringenten Lebenslauf vorlegen zu müssen. Lebensentwürfe und auch Berufslaufbahnen werden vielfältiger und Recruiter wissen das auch“, so Oliver Suchocki, Partner und Leiter HR-Consulting bei EY Österreich: „Mit Ehrlichkeit und dem Mut zur Lücke fahren Bewerber in jedem Fall besser als mit Lebenslauf-Kosmetik. Sollte der Arbeitgeber später die Wahrheit erfahren, dann wird je nachdem, welche Angaben falsch waren, möglicherweise eine Kündigung, Entlassung oder sogar eine Anzeige die Konsequenz sein.“

Andreas Frohner, Leiter Forensic & Integrity Services bei EY Österreich: „Gerade bei der Besetzung von Führungspositionen können falsche Angaben im Lebenslauf sowohl für Bewerber als auch für den Arbeitgeber massiv negative Folgen haben. Daher ist es aus Unternehmenssicht unerlässlich, sich bereits im Bewerbungsverfahren intensiv mit den Kandidaten auseinanderzusetzen und Angaben zu überprüfen. Das ist explizit keine Frage des Misstrauens, sondern ein Appell zu Sorgfalt und Risikoreduzierung.“

Beschönigen von Fachkenntnissen für 80 Prozent nicht vertretbar

  • Ein No-Go aus Sicht der Arbeitnehmer ist die Beschönigung von Fachkenntnissen: 78,9 Prozent sehen die übertriebene Darstellung bzw. das Erfinden von Kompetenzen als nicht vertretbar an.
  • Die Beschönigung von Aufgaben und Verantwortungen im Lebenslauf empfinden knapp zwei Drittel (64,3%) der Befragten als nicht vertretbar.
  • Sollte beim Eintritts- und Austrittsmonat „nachgebessert“ oder dieses nicht angeführt werden, ist das hingegen für fast 60 Prozent durchaus vorstellbar.
  • Uneinig sind sich Österreichs Arbeitnehmer bei der Frage, ob ein Arbeitsverhältnis, das nicht über die Probezeit hinausgeht, im Lebenslauf angegeben werden muss. Jeweils die Hälfte empfindet das als vertretbar bzw. nicht vertretbar.

 

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