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Business, Recht

Beruf des Tierarztes soll umgebaut werden

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Parlament. Ein neues Tierärztegesetz soll Veränderungen in der Veterinärmedizin Rechnung tragen. Spezielle Tierarzt-Unternehmen kommen.

Mit dem jetzt vorgelegten Regierungsentwurf soll auch das 2012 geschaffene Tierärztekammergesetz, das einige Vorschriften aus dem Tierärztegesetz übernommen hat, novelliert werden, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Last but not least sollen die Änderungen die EU-Dienstleistungsrichtlinie erfüllen, konkret die Dienstleistungsfreiheit: Die Republik ist wegen Nichtumsetzung ja bereits vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden.

Mehr Gemeinschaftspraxen und Labore

Zu den Änderungen im Beruf der Tierärzte in den letzten Jahrzehnten gehören unter anderem die gestiegene Anzahl von Gemeinschaftspraxen und wissenschaftliche Betätigungsfelder wie Labordiagnostik und Zoonosenbekämpfung.

  • Voraussetzung für die Berufsausübung ist neben der Erfüllung aller erforderlichen Berufsqualifikationen inklusive Deutschkenntnisse ein Dienstort im Inland bzw. der Nachweis einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in der EU sowie die Eintragung in die von der bundeseinheitlichen Tierärztekammer geführte Tierärzteliste.
  • An bestimmte Staatsbürgerschaften ist die Berufserlaubnis hingegen nicht länger gebunden.
  • Neu hinzu kommt im Gesetzesentwurf die Vorlage einer Strafregisterbescheinigung, mit der die Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Tierwohls nachzuweisen ist.
  • Klargestellt wird im Entwurf nun außerdem, dass Lehrende aus einem Drittstaat an der Veterinärmedizinischen Uni Wien oder Personen, die an universitären Austausch- und Schulungsprogrammen teilnehmen, auch ohne Eintragung in die österreichische Tierärzteliste veterinärmedizinisch arbeiten dürfen.

Zur Führung der Tierärzteliste sollen künftig die Bundesländer ihre Zustimmung erteilen, folgt die Regierung einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs.

Großpraxen neu geregelt

Als Reaktion auf die gesteigerte Zahl an tierärztlichen Großpraxen mit Angestellten bzw. die vermehrte Kooperation von Einzelpraxen will die Regierung überdies die Formen der tierärztlichen Zusammenarbeit neu regeln.

  • Künftig sollen neben selbstständigen Tierärzten auch im Firmenbuch eingetragene Tierärztegesellschaften eine Ordination oder private Tierklinik führen dürfen.
  • Tierärzte, die solche Einrichtungen führen, wird in der Regierungsvorlage auch der Betrieb einer Hausapotheke zugestanden. Zwar können auch Berufsfremde Tierärztegesellschaften betreiben, doch wäre dann die ethische und fachliche Qualitätssicherung bei der Tierbehandlung durch Tierärzte veterinärmedizinisch zu kontrollieren.
  • Als weitere zulässige Anstellungsverhältnisse praktizierender Tierärzte nennt der Gesetzesentwurf Dienstverhältnisse bei der Veterinärmedizinischen Uni Wien, bei Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen sowie im Rahmen genehmigter Tierversuche.

 

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