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Business, Recht

Gericht streicht Berlins Mietendeckel: Freude bei Hengeler

©ejn

Deutschland. Der Berliner Mietendeckel wird vom deutschen Höchstgericht gekippt: Das freut die klagenden Abgeordneten und ihre Kanzlei Hengeler Mueller.

Der „Mietendeckel“ sah ein fünfjähriges Verbot von Mietanpassungen und ein Einfrieren auf gesetzlich festgeschriebene Quadratmetermieten vor, die von der Wohnlage und vom Wohnkomfort weitgehend unabhängig waren.

Mit dem 2020 in Kraft getretenen Gesetz wollte die deutsche Hauptstadt, die von einer links-grünen Koalition unter SPD-Bürgermeister Michael Müller regiert wird, gegen exorbitant steigende Wohnkosten angehen. Doch der Mietendeckel ist aus Sicht des deutschen Höchstgerichts ein untaugliches Instrument, da er eine Materie zu regeln versucht, die Bundesgesetzen vorbehalten ist.

Mietrecht ist Bundessache

Daher ist die Berliner Miet-Obergrenze verfassungswidrig und nichtig (2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20), hat jetzt das deutsche Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein Antrag dazu wurde von 284 Bundestagsabgeordneten von FDP und CDU/CSU eingebracht. Auch Berliner Gerichte hatten das deutsche Höchstgericht in Karlsruhe angerufen. Mit der heutigen Entscheidung gilt in Berlin für das Mietrecht wieder uneingeschränkt das Bürgerliche Gesetzbuch, heißt es bei der deutschen Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller.

Den betroffenen Mietern stehen nun allerdings Nachzahlungen ins Haus. Und der deutsche Mieterbund wie auch die SPD wollen den Streit auf Bundesebene – und damit in den deutschen Bundestagswahlkampf verlagern: Die Entscheidung aus Karlsruhe sei bitter, treffe sie doch die Bewohner von 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen hart, so Verbandspräsident Lukas Siebenkotten. Der Bundesgesetzgeber müsse nun „endlich handeln“, meint er.

Die beratende Kanzlei

Kanzlei Hengeler Mueller hat in Karlsruhe zusammen mit Prof. Heinrich Amadeus Wolff (Universität Bayreuth) die Abgeordneten als Verfahrensbevollmächtigte vertreten. Konkret tätig waren die Partner Prof. Wolfgang Spoerr (Verfassungsrecht) und Henning Bälz (Dispute Resolution) aus dem Berliner Büro.

 

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