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Bildung & Uni, Business, Recht, Steuer

Neue Homeoffice-Regeln: Handlungsbedarf für Arbeitgeber

©Facultas

Gastbeitrag. Florian Schrenk, Autor der Neuerscheinung „Homeoffice-Gesetz“ empfiehlt den Unternehmen schriftliche Vereinbarungen zu den neuen Regeln.

Seit dem Beginn der Maßnahmen gegen die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie ist Homeoffice in vielen Branchen nicht mehr wegzudenken. Das WIFO ermittelte im Jahr 2020 ein „Home-Office-Potential“ von rund 45% aller unselbstständig Beschäftigten, dies entspricht mehreren Hunderttausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Österreich. Bis zum Beginn der Pandemie arbeitete jedoch nur ein Bruchteil der betreffenden Arbeitnehmer (regelmäßig) im Homeoffice.

Die Pandemie wirkte diesbezüglich als Katalysator, dies brachte die Notwendigkeit einer juristischen Aufarbeitung in Firmen und Fachkreisen mit sich, zwang aber auch den Gesetzgeber zur Schaffung diesbezüglicher gesetzlicher Bestimmungen, die es davor de facto nicht gab.

Die neuen Homeoffice-Regeln

Der Gesetzgeber hat mit dem Homeoffice-Gesetzespaket 2021 einen zentralen Paragraphen im Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz geschaffen, der eine Definition von Homeoffice beinhaltet und Details zu Vereinbarung, Arbeitsmittel und Beendigung regelt.

Steuerrechtlich wurde neben der Möglichkeit des Arbeitnehmers, ergonomisches Mobiliar in der Veranlagung abzusetzen vor allem eine Homeoffice-Pauschale geschaffen, die einen abgabenfreien Aufwandsersatz darstellt. Das BMF stellt dazu eine sehr umfassende Informationsseite zur Verfügung.

Darüber hinaus gab es zahlreiche Klarstellungen, etwa im Sozialversicherungsrecht oder im Arbeitsinspektionsgesetz. Durch die Änderungen in diversen Materiengesetzen ist zu beachten, dass eine sinnvolle Homeoffice-Regelung einer guten Kombination der arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorgaben bedarf.

Schriftliche Vereinbarungen empfehlenswert

Es ist wohl davon auszugehen, dass die Arbeit im Homeoffice vielfach ins Dauerrecht übergehen wird und nicht nur als reines Kriseninstrument Verwendung findet. Sehr häufig gibt es zur Arbeit im Homeoffice keine (schriftlichen) Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern, dies ergibt sich etwa aus einer Untersuchung im Auftrag der Arbeiterkammer aus dem Herbst 2020. Dies bringt zahlreiche juristische Fragestellungen mit sich, welche die Unternehmen wohl bestmöglich durch eine schriftliche Vereinbarung vorwegnehmen können.

Die Sozialpartner haben gemeinsam mit der Industriellenvereinigung eine Homeoffice-Mustervereinbarung veröffentlicht, welche die wesentlichen Punkte einer solchen Vereinbarung abdecken soll. Im Einzelfall wird man diese aber auf die individuellen Anforderungen anpassen müssen.

Der Gesetzgeber und die Sozialpartner haben nun einen ersten wichtigen Impuls zu einer nachhaltigen Vereinbarung von Arbeit im Homeoffice gegeben, nun liegt es an den Unternehmen weitere Schritte zu setzen.

Der Autor

Autor Florian Schrenk ist Betriebswirt, Abteilungsleiter Personalverrechnung bei der Umgeher Wirtschaftstreuhand und Vortragender am WIFI und der Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Er ist Herausgeber der Neuerscheinung „Homeoffice-Gesetz“ bei Facultas / FlexLex: Sie vereint die Novellierungen zum Thema Homeoffice und die erläuternden Bemerkungen und soll auf einen Blick die Änderungen zeigen. Co-Herausgeber Wolfram Hitz ist Jurist und Referent bei der WKÖ mit Schwerpunkten im Bereich KV-Verhandlungen und Arbeitsrecht.

 

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