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Gastgärten öffnen im Mai mit Sonderförderung

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Förderungen. Zum Wiedereröffnung der Gastronomie gibt es eine neue Sonderförderung: Sie zahlt für die Errichtung, Ausstattung und Attraktivierung von Gastgärten.

Am 19. Mai 2021 sperren die Gastronomiebetriebe in Österreich behutsam wieder auf. Im Freien ist die Infektionsgefahr geringer als im Innenbereich. Gästegruppen dürfen im Außenbereich größer sein (10 Personen plus Kinder an einem Tisch) als im Innenbereich (max. 4 Personen). Eine neue Förderung soll der Gastronomie nach der langen Zeit des Wartens beim Aufsperren helfen.

Diese unterstütze die bessere Ausstattung, die Vergrößerung und Attraktivierung von Gastgärten, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger: „Damit sollen coronasichere Gärten entstehen, wenn wir am 19. Mai wieder öffnen.“

20 Prozent Zuschuss

  • Die Antragstellung für diese Sonderförderung des Tourismusministeriums ist ab heute, Freitag, möglich, die Abwicklung erfolgt über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).
  • Mit der Gastgärtenförderung werden laut den Angaben Investitionen und ergänzende Sachaufwendungen, wie Schanigärten und Gastraumausstattungen ab 5.000 Euro, mit einem Zuschuss von 20 Prozent gefördert.
  • Förderbar sind Investitionen, die es zur Schaffung eines attraktiven Außenangebotes braucht – zusätzlich auch begleitende Maßnahmen wie etwa Fassadengestaltungen, Beschattungen oder die Schaffung barrierefreier Zugänge, die nach Antragstellung umgesetzt, bezahlt und vor dem 31.12.2021 abgeschlossen werden.

„Wir alle freuen uns darauf, wenn Restaurants, Gasthäuser und Kaffeehäuser am 19. Mai wieder aufsperren dürfen. Die Außenbereiche, die Gast- und Schanigärten, sind ein wichtiger Teil davon. Diese Förderung unterstützt die Betriebe dabei, dafür notwendige Investitionen zu tätigen“, so Köstinger.

 

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