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Business, Recht, Tools

Opposition im Justizausschuss: Lieferketten, Krypto und mehr

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Parlament. SPÖ-Anträge beschäftigen sich mit Lieferketten, der Ehe ab 18, Verschlüsselung u.a. Die Neos wiederum wollen Beweise vor Vernichtung schützen.

Konkret fordert die SPÖ aktuell in ihren Anträgen im Justizausschuss des Nationalrats ein Lieferkettengesetz, das Verbot von Ehen unter 18 Jahren, die Sicherstellung des Grundrechts auf Nachrichtenverschlüsselung sowie das Verbot von Konversionstherapien. Die Neos wiederum sprechen sich in einem Initiativ-Antrag dafür aus, dass die Vernichtung von Beweismitteln im Zuge von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen künftig strafbar ist, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Lieferkettengesetz soll Menschen, Klima und Umwelt schützen

Mit niedrigen Umwelt- und Sozialstandards auf Kosten lokaler Bevölkerungen in den Herkunftsländern von Ressourcen oder Bestandteilen von Produkten begründet die SPÖ ihre Forderung nach einem Lieferkettengesetz, konkret eingebracht von den Mandatarinnen Julia Herr und Petra Bayr.

  • Konkret soll ein Lieferkettengesetz erstellt werden, das eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen ab einer bestimmten Größe umfasst, womit Maßnahmen zur Risikoverminderung vor dem Hintergrund von Menschen- und Umweltrechte verbunden sind. Das Erbringen dieser Pflicht soll durch die Unternehmen selbst nachgewiesen werden.
  • Ferner sollen Unternehmen einer Sorgfaltprüfungspflicht nachkommen, die unter anderem regelmäßige Risikoanalysen, Wirksamkeitsüberprüfungen getroffener Maßnahmen und Konsultationen betroffener InteressensträgerInnen beinhaltet.
  • Zur Überprüfung der Einhaltung der Sorgfaltspflicht und der Sorgfaltsprüfungspflicht soll eine interministerielle Behörde mit zivilgesellschaftlichem Beirat geschaffen sowie verhältnismäßige und abschreckende Strafen und Sanktionen bei Verstößen eingeführt werden. Bei Schäden entlang der Lieferkette sollen die Unternehmen nicht von Haftungen entbunden werden.

Die SPÖ fordert des Weiteren, Betroffenen das Recht einzuräumen, Unternehmen vor österreichischen Gerichten klagen zu können. Hierzu sei auch der Zugang zu österreichischen Gerichten zu garantieren.

Geht es nach den Antragstellerinnen, so soll sich die Bundesregierung zudem auf europäischer und internationaler Ebene für entsprechende EU-Rechtsvorschriften einsetzen und Initiativen der Vereinten Nationen unterstützen.

Runder Tisch zur „Ehe ab 18“

In einer weiteren Entschließung thematisieren die SPÖ-Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner und Gabriele Heinisch-Hosek die in Österreich derzeit geltende Ehemündigkeit ab 16 Jahren. Im internationalen Vergleich sei das eine relativ rückständige Gesetzeslage. So würde die Kinderschutzorganisation UNICEF Kinderehen definieren, wenn mindestens eine/r der PartnerInnen unter 18 Jahre alt sei. In Deutschland sei das Mindestheiratsalter 2017 ohne Ausnahmen auf 18 Jahre festgelegt worden.

Ebenso habe sich die internationale Staatengemeinschaft und damit auch Österreich in den Sustainable Development Goals bekannt, die Durchführung von Kinderehen bis 2030 zu beenden. Eine Reform zur generellen Ehemündigkeit ab 18 sei daher zwingend erforderlich und müsse rasch erfolgen. Um die dafür notwendigen Schritte einzuleiten und einen gemeinschaftlichen Diskurs zu starten, solle die Bundesregierung einen runden Tisch mit allen Parlamentsfraktionen und ExpertInnen in diesem Bereich einberufen, um eine Anhebung des Alters der Ehemündigkeit zu beraten.

Grundrecht auf Verschlüsselung von privaten Nachrichten

Mit einem weiteren Antrag reagiert die SPÖ auf den Vorstoß der EU-Kommission, Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen die Möglichkeit zu geben, die End-to-End-Verschlüsselung von privaten Nachrichten, egal ob via Messengerdiensten, E-Mails oder Chats, aufzuheben. Die Initiative soll zum Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie im Internet – die laut Kommission in den letzten Jahren massiv gestiegen sei – beitragen.

Dieser Kampf müsse gestärkt werden, so die EinbringerInnen des Antrags, jedoch dürfe er nicht dazu instrumentalisiert werden, Grundrechte auszuhebeln. Der Vorstoß biete einen „Blankoscheck, um auf unsere privaten Nachrichten“, egal, auf welche Kanäle, „zugreifen zu können“. Sogar der wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments stelle fest, dass dieses Vorhaben den europäischen Grundrechten widerspreche, so die SPÖ. Sie fordert daher den Bundesminister für Inneres, die Bundesministerin für EU und Verfassung sowie die Bundesministerin für Justiz auf, sich in allen Gremien für das Recht auf Privatsphäre, Datenschutz und Verschlüsselung einzusetzen und das Vorhaben abzulehnen.

Dieses Vorhaben der Kommission war auch Thema mehrerer Anfragen der Neos, in welchen sie die Position der österreichischen Regierung dazu abfragten. Die Antwort des Innenministers lautete dahin gehend, dass der Kampf gegen Kindesmissbrauch im Einklang mit den Grundrechten zu erfolgen habe und keine Einschränkung der End-to-End-Verschlüsselung geplant sei.

Verbot von Konversions- und Reparativ-Therapien

Ein Initiativantrag der SPÖ-Abgeordneten Mario Lindner und Selma Yildirim hat das Ziel, Konversions- und Reparativ-Therapien künftig zu verbieten. Solche Versuche, die sexuelle Orientierung von Menschen durch Therapiebehandlungen zu verändern, würden von internationalen und österreichischen Organisationen und Berufsverbänden seit langem abgelehnt. 2019 habe der Nationalrat einstimmig eine Entschließung gefasst, die eine dementsprechende Ausarbeitung einer Regierungsvorlage forderte. Seitdem seien aber von den jeweiligen Regierungsparteien keine weiteren Schritte in die geforderte Richtung gesetzt worden.

Daher möchten die AntragstellerInnen mit ihrem Initiativantrag nun einen neuen Anlauf zur gesetzlichen Verankerung eines Verbots solcher Therapieformen nehmen. Entsprechend einem Verlangen der AntragstellerInnen soll dazu im Plenum innerhalb der nächsten drei Monate eine Erste Lesung stattfinden.

Vernichtung von Beweismitteln bei Untersuchungsausschüssen

Johannes Margreiter (Neos) fordert in seinem Initiativantrag, dass das Vernichten, Beschädigen oder Unterdrücken von Beweismitteln im Rahmen von Untersuchungsausschüssen des Nationalrats genauso unter Strafe gestellt wird wie bei gerichtlichen Verfahren.

Derzeit würde das Strafgesetzbuch die falsche Beweisaussage sowie den Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels bei Verfahren vor Gericht und in Untersuchungsausschüssen des Nationalrates unter Strafe stellen. Das Vernichten, Beschädigen oder Unterdrücken von Beweismitteln sei allerdings nur im Rahmen von gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren strafbar. Dies sei eine gesetzliche Lücke, die zu missbräuchlichen Umgehungen führen würden.

 

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