Open menu
Business, Nova, Recht, Tools

Was Sie schon immer über NFT wissen wollten

©ejn

Verkaufsrekorde. Kanzlei Schönherr und das Museum Francisco Carolinum erklären den Boom der Non-Fungible Token (NFTs) in der Kunst- und Kulturbranche – inklusive österreichischem NFT-Deal.

Ein Non-Fungible Token (NFT) ist ein eindeutiges – „nicht ersetzbares“ – kryptografisches Token, das im Vergleich zum Fungible Token wie z. B. Bitcoin nicht austauschbar, sondern ein Unikat ist. Das Token kann also auch nicht repliziert werden, erklärt uns – nein, nicht Anwaltskanzlei Schönherr, sondern die Wikipedia (die detaillierteren Infos von Schönherr folgen weiter unter). Doch was macht NFTs so spannend?

Digitales Kunstwerk um 69 Millionen Dollar verkauft

In der Öffentlichkeit sind NFTs zuletzt deshalb bekannt geworden, weil mit ihnen aktuell Versteigerungsrekorde erzielt werden: So verkaufte Christies jetzt das Werk „Everydays: The First 5000 Days“ von Künstler Beeple (Mike Winkelmann) um 69 Millionen US-Dollar (57,26 Mio. Euro).

Darin liegt die Phantasie von NFTs: Mit ihnen können Eigentumsrechte an Kunstwerken sozusagen verbrieft werden. Das geht auch und vor allem mit digitaler Kunst, die dadurch handelbar wird. Und das macht die Sache für Künstler, die Kunstwelt und natürlich die Sammler und Spekulanten so spannend.

Nur eines macht die Ausstellung eines NFTs auf ein digitales Kunstwerk nicht: Das Werk wird dadurch keineswegs einmalig, es sind weiterhin unbegrenzt viele digitale Kopien möglich. Das beweisen schon all jene User, die sich „Everydays“ im Internet anschauen. Zum Beispiel in der Wikipedia, wo „Everydays“ sogar direkt in seiner eigenen Wikipedia-Eintragung abgebildet ist.

Der Webbrowser jedes Users erstellt davon seine eigene Kopie direkt am Bildschirm – und die ist genauso gut wie die beim glücklichen (aber jetzt um 69 Millionen Dollar ärmeren) NFT-Käufer des Werks.

Kopierbar und doch einzigartig

Sehr wohl erhält ein Kunstwerk durch die Erstellung des NFT aber einen eindeutigen Eigentümer. Diesen Mechanismus kann man sich ein wenig wie das gute alte Grundbuch vorstellen, bloß mit einer Krypto-Plattform – derzeit meist Ethereum – statt einer Behörde als Wächter über die Eintragungen.

Selbstredend sind die NFTs zwar nicht veränder- aber verkaufbar. Und das macht sie für Spekulanten spannend. Auch die Künstler können profitieren: Erstens können sie nun ihre digitale Kunst verkaufen, und zweitens lässt sich das NFT-System so konfigurieren, dass auf Wunsch jeder künftige NFT-Verkauf dem Künstler einen Prozentsatz abwirft… kein Wunder, dass derzeit alle möglichen großen Namen zumindest versuchsweise aufspringen.

Schönherr und die Non-Fungible Tokens

Nun widmet sich auch Wirtschaftskanzlei Schönherr dem Thema NFT – und ist damit in Österreich wohl unter den Pionieren. Konkret sollen in Zusammenarbeit mit dem Museum Francisco Carolinum Linz rechtliche Fragen, die Künstler, Sammler und Museen beschäftigen, aufgegriffen und für eine der weltweit ersten musealen Ausstellungen zu NFTs in der Kunst aufbereitet werden, heißt es bei der Kanzlei.

Mit NFT finde der Kunstmarkt eine digitale Erweiterung in der Blockchain – auch unter dem Schlagwort „Kryptokunst“ bekannt: Da ein NFT eine einzigartige Zuordnung eines Kunstwerkes zu einem Inhaber in der Blockchain ist, und selbst frei übertragen werden kann, ergeben sich neue Möglichkeiten, so Guido Kucsko, Partner in der Schönherr IP & Technology-Praxis.

Kunst in der Blockchain festgebannt

„Um dieses Potenzial nutzbar zu machen, muss die Unsicherheit – und im rechtlichen Bereich ist diese groß – genommen werden. Durch fundierte Aufbereitung der unterschiedlichen rechtlichen Aspekte in Zusammenhang mit dem Tokenisieren und der Übertragung von NFTs schaffen wir hier Klarheit“, ergänzt Thomas Kulnigg, Partner und Co-Leiter der Schönherr IP & Technology-Praxis.

„In unserer täglichen Arbeit sehen wir, wie viele Fragen sich sowohl Künstler:innen als auch Sammler:innen stellen, wenn es darum geht, NFTs zu nutzen. Als Museum schreiben wir dabei unseren Bildungsauftrag groß“, wird Alfred Weidinger zitiert, Geschäftsführer der OÖ Landes-Kultur GmbH in Linz. „Wir freuen uns daher sehr, das Schönherr-Team und Guido Kucsko als Konzeptkünstler an unserer Seite zu haben, um die vielen rechtlichen Fragen aufzulösen.“

Ein NFT-Selbstversuch

Schönherrs IP & Technology-Praxisgruppe startet mit „NFT – Ein Selbstversuch“ einen Themenschwerpunkt, der in den kommenden Wochen die komplexen Rechtsfragen in Zusammenhang mit NFTs beleuchten soll. Kucsko stellte für den Selbstversuch ein digitales Kunstwerk zur Verfügung, das tokenisiert und am 29. April 2021 über die NFT-Plattform OpenSea vom Museum Francisco Carolinum Linz erworben wurde.

Das Werk befindet sich nun in der „Wallet“, der digitalen Sammlung des Museums. Das Ergebnis des Selbstversuchs werde auf schoenherr.eu/nft-self-experiment laufend dokumentiert, rechtlich kommentiert und schließlich Teil der Ausstellung „Proof of Art“ im Francisco Carolinum in Linz sein. Eine ausführliche Beschreibung und juristische Aufbereitung des NFT-Selbstversuchs folgt in der Juni-Ausgabe der Fachzeitschrift ecolex.

Die Ausstellung „Proof of Art“ ist von 10. Juni bis 15. September 2021 im Francisco Carolinum in Linz zu sehen – offline im Museum und online, in einem von der OÖ Landes-Kultur GmbH in Cryptovoxels, einer Blockchain-basierten virtuellen Welt, errichteten Ausstellungsgebäude.

 

Weitere Meldungen:

  1. S Immo drängt die Kleinaktionäre raus und verlässt die Börse: Die Berater
  2. Geldhaus Borromin verkauft die WATR Group mit Kanzlei Noerr
  3. Staycity übernimmt Aparthotels in Wien, Leipzig, Dresden: Taylor Wessing berät
  4. Enery liefert CO2-freien Strom an Nokian Tyres-Werk, Schönherr berät