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Bildung & Uni, Business, Recht

Freiwillig die Klasse wiederholen wegen Corona ist möglich

Johannes Loinger ©D.A.S. / foto4me.at

Ausbildung. Die Corona-Lockdowns haben bei vielen Schulkindern Lerndefizite erzeugt: Die Wiederholung einer Schulstufe kann auf Wunsch beantragt werden, so D.A.S.

Viele Bildungsexperten und Eltern befürchten, dass die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler aufgrund der langen Homeschooling-Dauer stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Falls deshalb der Wunsch zur freiwilligen Wiederholung der Klasse besteht, kann das beantragt werden, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Ihre Schulrechts-Spezialisten raten in diesem Fall, möglichst bald Kontakt mit der Schule aufzunehmen. Ab der neunten Schulstufe können Schüler selbst einen Antrag stellen. Eine Wiederholung der Klasse ist nur einmal im Schulleben möglich, und nur solange die nächste Schulstufe noch nicht angetreten wurde.

Für die Bewilligung des Antrags ist die Schul- oder Klassenkonferenz zuständig. Eine Verlängerung der Lehrzeit bei Lehrlingen in Kurzarbeit ist bis jetzt nicht angedacht.

Das Problem des Lernens aus der Distanz

Seit mehr als einem Jahr werden viele Schülerinnen und Schüler aufgrund der Corona-Pandemie von zu Hause aus unterrichtet. „Homeschooling“ ist für viele Familien zum Reizwort geworden und fordert sowohl Schüler als auch Eltern zunehmend.

„Welche Art von Abschlussprüfung die Schüler am Ende des Jahres absolvieren müssen, um zu zeigen, dass sie den Schulstoff beherrschen, obliegt den Direktoren und Direktorinnen der Schulen“, erklärt Johannes Loinger, Vorsitzender des Vorstandes der D.A.S. Rechtsschutz AG: „Einige Eltern denken aber sogar darüber nach, ihre Kinder eine Schulstufe wiederholen zu lassen, damit der verpasste Lehrstoff nachgelernt werden kann.“

Freiwillige Wiederholung nur einmal möglich

Die freiwillige Wiederholung einer Schulstufe ist laut Schulunterrichtsgesetz (SchUG) nur einmal während des gesamten Bildungsganges möglich. Bis zur neunten Schulstufe muss für diesen Antrag einer der im SchUG angeführten Gründe angeführt werden, der für den Leistungsrückstand ursächlich ist. Die Gründe können unter anderem die Entwicklung oder die Gesundheit des Kindes betreffen.

Ein Ansuchen auf freiwillige Wiederholung einer Klasse muss gestellt werden, bevor die nächsthöhere Schulstufe besucht wird, erklärt Loinger. „Jene Eltern, die diese Möglichkeit für ihre Kinder in Betracht ziehen, sollten möglichst bald mit der Schule in Kontakt treten“, rät der CEO.

Wer den Antrag stellt, wer ihn bewilligt

Die freiwillige Wiederholung einer Klasse wird dabei von unterschiedlichen Stellen bewilligt. In der Volks- und Sonderschule ist dafür die Schulkonferenz zuständig. In den übrigen Schularten die sogenannte Klassenkonferenz.

Bei nicht eigenberechtigten Schülern muss das Ansuchen um Wiederholung der Klasse durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. „Schülerinnen und Schüler ab der neunten Schulstufe können hingegen selbstständig einen Wiederholungsantrag stellen. Dabei ist es aber notwendig, dass die Erziehungsberechtigten darüber in Kenntnis gesetzt werden“, so Loinger.

Keine Verlängerung der Ausbildungszeit für Lehrlinge

Auch die Ausbildung von Lehrlingen wird von der Corona-Pandemie beeinflusst. „Viele Lehrlinge befinden sich in Kurzarbeit und absolvieren daher weniger Ausbildungsstunden“, weiß der Vorstandsvorsitzende.

Für diese Ausfallszeiten muss es keine Ausbildungsmaßnahmen geben und eine Verlängerung der Lehrzeit aufgrund von Kurzarbeit ist aktuell nicht erlaubt, so Loinger.

 

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