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Business, Recht

Unterschriften für Verbandsklage-Bewerber

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Sammelklagen. Der Verbraucherschutzverein von Peter Kolba fordert das Recht auf Verbandsklagen und hat mehr als 1.500 Unterschriften. Auch Cobin Claims sammelt Unterstützer.

Im Nationalrat tagt heute der Konsumentenschutzausschuss. Die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien steht zu Diskussion, so der VSV: Bis Sommer 2021 muss die Richtlinie zur Gewährleistung umgesetzt werden; bis Ende 2022 die Richtlinie über Verbandsklagen (Sammelklagen).

Kolba sieht die Grünen in der Pflicht

“Der Entwurf der Umsetzung der Gewährleistung ist ambitionsloses Übernehmen, was man halt übernehmen muss. Überraschend, dass die Grünen, obwohl sie Nachhaltigkeit stets betonen, dafür nichts getan haben. Die Gewährleistungsfrist für mangelnde Lebensdauer von Produkten (Obsoleszen) müsste erst laufen, wenn sich diese Verkürzung herausstellt,“ formuliert es Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV), in einer Aussendung.

Die Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie soll die Rechtsdurchsetzung bei Massenschäden stärken. Die Verhandlungen über einen Entwurf des Justizministeriums beginnen im Sommer 2021. “Die mangelnde Rechtsdurchsetzung ist der Haken im Konsumentenschutz. Die Richtlinie – intelligent und effizient umgesetzt – kann da viel bewirken“, so Kolba weiter, der sich gerne mit seiner Erfahrung in die Verhandlungen „einbringen“ möchte, wie es heißt.

Immerhin hat der ehemalige Rechtschef des VKI die Verbandsklagetätigkeit aufgebaut und gemeinsam mit Rechtsanwalt Klauser und dem deutschen Prozessfinanzierer FORIS AG die Sammelklage nach österreichischem Recht entwickelt.

Die Unterschriftenaktion

Man habe auch bereits mehr als 1.500 Unterschriften dafür gesammelt, dass der VSV die Klageberechtigung zu sogenannten „Verbandsklagen“ erhält, so Kolba weiter: Diese Verbandsklagen, die einfacher durchzuführen sind als die Sammelklage österreichischer Prägung, gibt es seit 1979 im österreichischen Recht. Allerdings sieht der entsprechende Passus im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) die Verbandsklageberechtigung ausschließlich für die Sozialpartner und den VKI (als staatliche geförderte Institution des Verbraucherschutzes) vor.

Ausgenützt wird das Instrument jedoch nur von wenigen: Die meisten Sozialpartner – nämlich Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Seniorenbund und ÖGB – haben in all den Jahren noch niemals eine Verbandsklage geführt, so Kolba. Er möchte nun seinen eigenen VSV ermächtigt sehen, Verbandsklagen zu führen. Die im Februar 2021 gestartete Unterschriftenaktion hat konkret folgenden Wortlaut: „Ich fordere die Bundesregierung auf, den Verbraucherschutzverein rasch als zu Verbandsklagen berechtigte Organisation in das Konsumentenschutzgesetz aufzunehmen!“

Und was ist mit Cobin Claims & Co?

Andere vergleichbare Organisationen – etwa die Sammelklagen-Plattform Cobin Claims – fordern dieses Recht übrigens auch für sich ein. Der Zähler der entsprechenden Aktion von Cobin Claims steht aktuell bei 344 Unterschriften, auch hier wird www.openpetition.eu zum Sammeln der Unterstützungserklärungen verwendet.

 

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