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Recht

Aktionstag gegen Antisemitismus: Hilfe gegen Hate Speech

©ejn

Wien. Am heutigen bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hassrede erläutert das Justizministerium die Möglichkeiten von Verfolgten, sich gegen „Hate Speech“ zu wehren.

Der Aktionstag „Stop Antisemitismus“ vom Nationalen No Hate Speech Komitee findet am 5. Mai 2021 anlässlich des Gedenktags gegen Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus statt. Um für das Thema Antisemitismus und Hassreden im Netz zu sensibilisieren, setzen die Mitglieder des No Hate Speech Komitees – in dem auch das Bundesministerium für Justiz vertreten ist – mit digitalen Aktionen ein Zeichen gegen antisemitische Hassrede, so das BMJ.

„Wir rufen zu Aktionen gegen antisemitische Hassreden auf, denn antisemitische Hassreden stellen eine Gefahr für die Demokratie dar. Es geht darum, Solidarität zu zeigen, Menschenrechtserziehung und Erinnerungskultur zu stärken und das Bewusstsein für antisemitische Hassreden zu erhöhen“, so das Komitee.

Hate Crimes besser erfassen

Unter „Vorurteilskriminalität“ (Hate Crimes) versteht man gerichtlich strafbare Handlungen, die durch (zB antisemitische und rassistische) Vorurteile motiviert sind. TäterInnen wählen ihre Opfer also gerade deswegen aus, weil diese tatsächlich oder vermeintlich einer Gruppe von Menschen angehören, die sie ablehnen. Hate Crimes zielen auf Identitätsmerkmale der Opfer wie Alter, Behinderung, Geschlecht, Hautfarbe, ethnische oder nationale Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, sozialen Status oder Weltanschauung ab.

Vorurteilskriminalität beginne oft im Internet und sozialen Netzwerken. Hier gelte es anzusetzen, um die Spirale aus Hass und Gewalt zu unterbrechen. Das Justizministerium hat deshalb ein Maßnahmenpaket gegen Gewalt und Hass im Netz geschnürt, das mit 1.1.2021 in Kraft getreten ist. So haben Betroffene die Möglichkeit sich schnell und kostengünstig gegen Hassrede im Internet zur Wehr zu setzen und zu ihrem Recht zu kommen.

Verpflichtende Fortbildung

Darüber hinaus sei im Aus- und Fortbildungsbereich von Richtern und Staatsanwälten eine umfassende Sensibilisierung zum Thema Antisemitismus und Vorurteilskriminalität vorgesehen. Das aktuelle Curriculum enthalte Ausbildungsveranstaltungen, die sich gezielt mit den Themen Justiz- und Zeitgeschichte sowie Grund- und Menschenrechte auseinandersetzen.

Durch die tiefgehende Behandlung von Inhalten wie Antisemitismus, Rassismus, Verhetzung, aber auch Gleichbehandlung oder Hass und Mobbing im Netz sollen die Auszubildenden frühzeitig geschult und auf die Bearbeitung derartiger Sachverhalte bestmöglich vorbereitet werden, so das Justizministerium. Die Teilnahme ist für Richteramtsanwärter verpflichtend.

Hate Crimes werden verstärkt getrackt

Um Hate Crimes sichtbarer und präventive Maßnahmen besser planen zu können, will das BMJ außerdem gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres die statistische Erhebung von Vorurteilskriminalität verbessern. So werden „Hate Crimes“ in Zukunft in Polizei- und Justiz-Datenbanken als solche erfasst.

Das Projekt laufe seit Juli 2019 unter dem Titel: „Systematische Erfassung diskriminierender Motivlagen bei Strafanzeigen“ im Bundesministerium für Inneres. Ziel dieses Projektes sei auch die Verbesserung der Ermittlungsarbeit bei „Hate Crimes“. Das Projekt wird vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie als wissenschaftlicher Partner begleitet.

 

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