Wien. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab dem VKI in zweiter Instanz Recht und sah in der Bewerbung eines Handys als „gratis“ einen Wettbewerbsverstoß.
Eine Handy-Zugabe ist nicht „gratis“, wenn dafür eine höhere Grundgebühr berechnet wird, so die Meinung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der den Telekommunikationsanbieter T-Mobile wegen seiner Werbung für die „5G-Ready“-Tarife geklagt hatte.
Der VKI beanstandete unter anderem, dass die „5G-Ready“-Tarife als Kombinationsangebot „Tarif plus Gratis-Handy“ angeboten wurden, obwohl die Grundgebühr um jeweils 10 Euro pro Monat höher war als beim Vergleichstarif ohne Handy. Bei einer Mindestvertragsdauer von 2 Jahren verursachte das „Gratis“- Handy somit eine finanzielle Mehrbelastung von rund 240 Euro, so der VKI.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab dem VKI nun in zweiter Instanz Recht und sah in der Bewerbung des Handys als „gratis“ einen Wettbewerbsverstoß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auch weitere Punkte bestätigt
Darüber hinaus bestätigte das OLG Wien das erstinstanzliche Urteil auch in weiteren Punkten:
- Wettbewerbswidrig ist demnach die Bewerbung des „5G-Ready“-Tarifs ohne Hinweis darauf, dass dieser Tarif den Verbrauchern noch nicht die Nutzung des 5G-Kommuikationstandards ermöglicht, sondern lediglich einen kostenfreien Umstieg auf einen 5G-fähigen Tarif, sobald dieser verfügbar ist.
- Ebenso erweckte T-Mobile nach Ansicht des Gerichtes wettbewerbswidrig den unrichtigen Eindruck, mit den beworbenen Handys könnten Konsumenten den neuen Kommunikationsstandard 5G verwenden, obwohl die Handys nicht „5G-fähig“ sind.
- Und letztlich sah das Gericht auch eine Irreführung darin, dass T-Mobile in der Werbung für den 5G-Tarif nicht ausreichend deutlich über die Dauer der Vertragsbindung, die Höhe der Grundgebühr, das Anfallen und die Höhe einer Aktivierungsgebühr und die jährliche Servicepauschale hinwies.