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Business, Recht, Steuer

69% aller Mitarbeiter sehen sich als Whistleblower

Andreas Frohner ©EY / Georg Wilke

Wien. Bis Dezember 2021 muss die Whistleblowing-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt worden sein. EY hat Arbeitnehmer um ihre Meinung gefragt.

Die Whistleblowing-Richtlinie der Europäischen Union muss bis spätestens Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt worden sein. Sämtliche öffentliche Unternehmen, private Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern müssen dann unter anderem über ein Meldesystem für Whistleblower verfügen.

Darunter versteht man konkret einen Kanal, über den Angestellte Verstöße gegen EU-Recht, die sie am Arbeitsplatz beobachtet haben, vertraulich melden können, sei es an eine interne Abteilung oder eine externe Stelle. Für kleine Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten sieht die Richtlinie eine verlängerte Frist bis Dezember 2023 vor.

Rund 7.000 Unternehmen stehen in der Pflicht

„In Österreich sind insgesamt rund 7.000 Unternehmen betroffen. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig detailliert mit dem Thema zu befassen und die nötigen technischen und organisatorischen Prozesse aufzusetzen, um möglicherweise strenge Pönalen zu vermeiden“, so Andreas Frohner, Leiter Forensic & Integrity Services bei EY Österreich.

EY hat zu diesem Thema unter 541 Angestellten von österreichischen Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden eine Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse:

  • Gut zwei Drittel der österreichischen Angestellten (69%) sagen aus, dass die Meldung eines Verstoßes für sie vorstellbar ist.
  • Ein Drittel (34%) würde auf jeden Fall eine Meldung absetzen.
  • Nur 1,5 Prozent können sich das gar nicht vorstellen,
  • fünf Prozent eher weniger.
  • Ein Viertel der Angestellten (25%) ist noch unsicher.

„Die zukünftigen Whistleblower-Systeme sollen dazu da sein, vorrangig Mitarbeitenden die vertrauliche Meldung von EU-Rechtsverstößen am Arbeitsplatz zu erleichtern und sie gleichzeitig vor Repressalien zu schützen. Diese Verstöße sollen einfach, rasch und vertraulich gemeldet werden können“, so Frohner. „Der Vorteil für Unternehmen liegt darin, dass sie sofort Lenkungsmaßnahmen ergreifen und das potenzielle Problem aus der Welt räumen können, bestenfalls noch bevor ein Schaden entsteht.“

Unternehmensinterne Kanäle werden bevorzugt

Mehr als sieben von zehn Mitarbeitenden (72,5%) bevorzugen aktuell unternehmensinterne Kanäle wie eine Online-Plattform oder die Meldung via Mail an eine zentrale Stelle. Als wichtigste Beweggründe für den Wunsch nach einer internen Onlineplattform nennen die Befragten insbesondere:

  • Anonymität (34%) und
  • die unternehmensinterne Klärung (29%).

„Nicht zu unterschätzen ist allerdings der Aufwand der unternehmensinternen Umsetzung, der ja weit über die technische Implementierung hinausgeht. Auch emotionale Aspekte der Mitarbeitenden, die vielleicht um ihre Anonymität oder die Unvoreingenommenheit der internen Ansprechpartner und schlimmstenfalls Repressalien fürchten, sollten in Betracht gezogen werden. Zudem haben IT-Abteilungen regelmäßig Zugriff auf unternehmensinterne E-Mails. Die Richtlinie sieht jedoch vor, dass unbefugte Personen keine Möglichkeit haben dürfen, auf Whistleblower-Meldungen zugreifen zu können. Daher ist eine Online-Plattform als interner Kanal klar zu bevorzugen“, so Frohner.

Externe Meldestelle als anonymer bewertet

27,5% der befragten Angestellten sprechen sich für eine externe, unabhängige Stelle als Wunsch-Empfänger eines Hinweises aus, ob per E-Mail oder Onlineplattform. Jene Angestellten, die eine E-Mail an eine externe Stelle für den besten Weg halten, nennen als Hauptgrund die angenommene Objektivität:

  • Jeder fünfte Befragte (20%) meint, dass Außenstehende Vorwürfe unvoreingenommener prüfen würden als interne Stellen.
  • Die höhere Anonymität und erschwerte Rückverfolgung führen 17 Prozent ins Treffen.

Diese beiden Aspekte bevorzugt auch jener Teil der Mitarbeitenden, der eine externe Online-Plattform am sinnvollsten findet, allerdings mit noch stärkerer Zustimmung:

  • Fast vier von zehn (38%) sagen, dass so die Anonymität höher sei und
  • ein Fünftel (19%) erwartet extern mehr Objektivität als intern.

Die Mitarbeitenden trauen ihren Arbeitgebern zu, vertrauensvoll und effektiv mit möglichen Verstößen umzugehen, heißt es weiter: Trotzdem werde extern verwalteten Meldekanälen mehr Unvoreingenommenheit zugesprochen und auch die Angst vor fehlender Anonymität ist hier geringer.

Stolpersteine bei der internen Umsetzung seien der große Aufwand, fehlende Ressourcen und Expertise. Denn die Meldung muss an eine unparteiische Person oder Abteilung erfolgen, die den Whistleblower innerhalb von drei Monaten über eingeleitete Untersuchungen oder andere Folgemaßnahmen zu informieren hat. „Der gesamte Vorgang muss für jede Meldung dokumentiert werden. Außerdem gilt es, umfassende Schutzmaßnahmen gegen Repressalien und zum Schutz der Identität des Hinweisgebers zu implementieren“, so Frohner.

 

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