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Business, Recht, Steuer

Mazars fordert verpflichtende Joint Audits in Österreich

Peter Wundsam ©Mazars Austria

Reform der Wirtschaftsprüfer. Nach dem Skandal der Commerzialbank Mattersburg fordert Mazars Austria verpflichtende Joint Audits für börsennotierte Unternehmen.

Als Konsequenz aus dem jüngsten Bilanzskandal um die Commerzialbank Mattersburg fordert das Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen Mazars Austria die gesetzliche Einführung verpflichtender Joint Audits für börsennotierten Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) nach dem Vorbild Frankreichs.

Der Grund: Mehr als 80 der rund 100 Unternehmen von öffentlichem Interesse in Österreich werden laut den Angaben von den „Big Four“ Wirtschaftsprüfern geprüft. Big Four bezeichnet das Oligopol der vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der Welt: Deloitte, EY (Ernst & Young), KPMG und PricewaterhouseCoopers (PwC). Gemeinsam lukrieren die Großen Vier rund 67 Prozent des weltweiten Umsatzes in der Wirtschaftsprüfung.

Auch in Österreich haben die Big Four eine dominante Marktposition. Peter Wundsam, Managing Partner von Mazars Austria, sieht darin „zu wenig Konkurrenz, zu große Nähe und die Gefahr der Betriebsblindheit“ bei der Wirtschaftsprüfung (die Commerzialbank Mattersburg wurde allerdings von der TPA geprüft, die nicht zu den Big Four gehört, Anm. d. Red.).

Wundsam spricht sich generell für mehr Transparenz bei den Prüfern aus. „Niemand bezweifelt die Kompetenz von Deloitte, EY, KPMG und PricewaterhouseCoopers“, so Wundsam. „Man muss sich aber schon fragen, ob vier Konkurrenten wirklich für höhere Qualität durch Wettbewerb reichen. In Frankreich etwa hat sich die Qualität der Prüfung durch die Einführung verpflichtender Joint Audits deutlich erhöht.“

In Frankreich seien Joint Audits – also ein verpflichtendes „Vier-Augen-Prinzip“ – für die Prüfung von börsennotierten Unternehmen seit Jahrzehnten gesetzlich vorgeschrieben. Die Folge: „Bei mehr als der Hälfte der Abschlussprüfungen der 100 größten Unternehmen sind Nicht-Big-Four-Gesellschaften eingebunden. Damit hat sich auch die Qualität der Prüfungen deutlich erhöht“, so Wundsam.

Gemeinsame Prüfung

Bei Joint Audits wird nicht jede einzelne Unterlage doppelt geprüft: „Zwei unabhängige Prüfungsgesellschaften planen die gesamte Prüfung, teilen die Gebiete auf, sorgen wechselseitig für die Qualitätskontrolle und einigen sich auf einen gemeinsamen Abschlussbericht“, so Wundsam.

Mit der Richtlinie zur Abschlussprüferreform wollte die EU bereits 2016 mehr Marktvielfalt schaffen, so Wundsam. Die obligatorische Rotation der Abschlussprüfer nach zehn bzw. 20 Jahren sieht er als „ersten Schritt in die richtige Richtung, aber zu wenig, wenn immer nur die üblichen Big Four rotieren“.

 

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