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Business, Finanz, Recht

VKI zürnt den Schottischen Witwen nicht mehr

©ejn

Lebensversicherungen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich mit Scottish Widows Limited auf einen Vergleich geeinigt.

Der VKI vertritt laut eigenen Angaben in 14 Sammelklagen insgesamt 206 Betroffene, die vor dem 1.1.2019 den Rücktritt von ihrer Lebensversicherung gegenüber der Scottish Widows Limited (vormals Clerical Medical Investment Group Limited) erklärt hatten.

Das Prozesskostenrisiko für die 14 Verfahren hat Omni Bridgeway (vormals Roland ProzessFinanz AG) aus Köln gegen einen Anteil etwaiger erstrittener Beträge übernommen. Nun haben VKI und Scottish Widows einen Vergleich erzielt, so der VKI.

Die Entstehungsgeschichte

Vor rund eineinhalb Jahren hatte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums die 14 Sammelklagen gegen Scottish Widows im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Lebensversicherungen eingebracht.

Nach den Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes (OGH) steht den Versicherungsnehmern bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Der VKI ist der Auffassung, dass der Spätrücktritt der betroffenen Kunden zulässig war und den Konsumentinnen und Konsumenten im Wesentlichen die Prämien samt Zinsen zurückzuzahlen sind. Scottish Widows ist der Ansicht, dass die überwiegenden Ansprüche unbegründet sind.

Trotz dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen bezüglich der Rücktrittsbelehrungen konnte nun eine vergleichsweise Lösung im Sinne der beiden Parteien erzielt werden, heißt es. Man habe damit langwierige und aufwendige Verfahren vermeiden können, die Konsumentinnen und Konsumenten erhalten einen Teil der Forderung zurück, so Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

 

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