Wien. Am 1.6. ist es zu spät, warnt Steuerberater Mazars: Es bleiben noch fünf Tage, um die Investitionsprämie für Digitalisierungsprojekte einzustreifen.
Unternehmen, die beim Austria Wirtschaftsservice (AWS) zeitgerecht einen Antrag auf Investitionsprämie etwa für Digitalisierungsprojekte gestellt haben, müssen rechtzeitig erste Schritte zur tatsächlichen Umsetzung nachweisen. Die gesetzliche Frist dafür endet am 31. Mai, erinnert die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Mazars Austria.
So können jetzt schon Hard- und Softwarekomponenten bestellt werden, die aber erst später geliefert oder installiert werden. Wirklich abgeschlossen sein müssen die Projekte dann spätestens am 28. Februar 2022 bzw. am 28. Februar 2024, wenn die Investition mehr als 20 Millionen Euro ausmacht.
„Die Regierung hat die Frist für die erste Umsetzung der Investitionsprämie von Ende Februar auf Ende Mai verlängert“, so Michael Dessulemoustier, Geschäftsführer von Mazars. „Das sehen wir positiv, aber auch die verlängerte Frist ist bald vorbei. Unternehmen, die sich die 14 Prozent Förderung sichern wollen, müssen spätestens jetzt mit der Umsetzung beginnen.“
Das muss bis 31. Mai erledigt sein
Für die Investitionsprämie müssen Unternehmen laut den Angaben eine der folgenden Maßnahmen bis 31. Mai umsetzen:
- Nachweisliche Bestellung
- Abschluss eines Kaufvertrages
- tatsächliche Lieferungen, noch ohne Inbetriebnahme
- Beginn von Leistungen
- Anzahlungen zu Bestellungen
- Tatsächliche Zahlungen von Investitionen
- Eingang von Rechnungen
- Baubeginn bei Baumaßnahmen