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Personalia, Recht

Strafrechtler Florian Singer ist jetzt Anwalt bei CMS

Florian Singer ©CMS

Wien. Wirtschaftskanzlei CMS holt Florian Singer an Bord, um im Wirtschaftsstrafrecht in Österreich und CEE auszubauen.

Mit dem Engagement von Florian Singer verfolge CMS in Wien eine Stärkung des Wirtschaftsstrafrechts und einen Strategiewechsel hin zu vollumfänglicher Inhouse-Beratung. Singer ist seit rund 13 Jahren auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und werde die White-collar crime- und Compliance-Praxis bei CMS ausbauen. Der neue CMS-Anwalt bringe Erfahrung in internationalen Wirtschaftsstrafverfahren, in der Verteidigung in Verbandsstrafverfahren, sowie bei der Vertretung in Auslieferungsverfahren und Adhäsionsverfahren (Privatbeteiligung) mit.

Zusätzlich berate er in Krisensituationen (z.B. Hausdurchsuchungen) und in der Geldwäscheprävention. Ein weiterer künftiger Fokus werde in der Zusammenarbeit mit der Compliance-Gruppe unter der Leitung von CMS Partner Rainer Wachter liegen.

Die Laufbahn

Florian Singer war laut den Angaben nach Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Wien von 2007 bis 2011 Universitätsassistent am Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht an der WU Wien. Er arbeitete in einer österreichischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Fachbereich Finanzstrafrecht, um danach seine Anwaltsausbildung in einer auf Wirtschafts- und Finanzstrafrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Linz und Wien abzuschließen.

Ab 2016 arbeitete er in einer Anwaltsboutique in Wien mit Schwerpunkt in der rechtlichen Beratung und Vertretung in nationalen und internationalen Wirtschafts- und Finanzstrafsachen sowie Auslieferungsverfahren. Seit 2021 ist er Rechtsanwalt bei CMS in Wien. Florian Singer ist Fachautor und -vortragender.

Das Statement

„Das Wirtschaftsstrafrecht ist derart eng mit anderen Rechtsgebieten verknüpft, dass die rasche und (kosten-)effiziente Zusammenarbeit der Fachbereiche im Haus für unsere Mandantinnen und Mandanten entscheidende Vorteile bringt“, so Rechtsanwalt Florian Singer. „Ein konkretes Beispiel dazu: Die Strafbarkeit einer Untreue ist ohne Klärung der zivil- und gesellschaftsrechtlichen Vorfragen nicht zu beurteilen.“

 

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