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Business, Recht

Verbraucherschlichtung: Um 50 Prozent mehr Fälle

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Österreich. Die Verbraucherschlichtung Austria hat ihren Jahresbericht 2020 vorgelegt: Corona brachte einen massiven Beschwerdeanstieg.

Stornierte Pauschalreisen, geschlossene Fitnesscenter oder abgesagte Kulturveranstaltungen gehörten zu den häufigsten Gründen, weshalb sich KonsumentInnen 2020 an die Verbraucherschlichtung Austria wandten. In fast jedem vierten Fall, in dem die staatlich anerkannte Schlichtungsstelle vermittelnd tätig wurde, bestand ein Bezug zum Coronavirus.

  • Das Virus sei auch ein Mitgrund dafür, dass die Zahl der Anfragen bei der Schlichtungsstelle im Vergleich zu 2019 um über 50% auf fast 8.000 und die Zahl der Schlichtungsanträge um 30% auf 1.040 Anträge stieg.
  • Die betroffenen Unternehmen haben in 80% der Fälle am an sich freiwilligen Verfahren mitgewirkt.
  • In 79% der Fälle, in denen sich Unternehmen am Verfahren beteiligten, konnte letztlich eine Einigung erzielt werden, heißt es weiter.

Ärger mit Kündigungen und Stornierungen

Bedingt durch das Coronavirus betrafen die meisten Schlichtungsfälle im Jahr 2020 Probleme rund um die Stornierung oder Kündigung von Verträgen. So wandten sich KonsumentInnen etwa an die Schlichtungsstelle, weil sie ihr Geld nach einer abgesagten Pauschalreise zurückforderten oder aufgrund von Fitnesscenterschließungen eine vorzeitige Vertragsauflösung wünschten.

Auch nicht stattfindende Kulturveranstaltungen und die Frage, welche Ansprüche sich für KonsumentInnen daraus ergeben, führten zu zahlreichen Schlichtungsanträgen. In den meisten Fällen konnte die neutral agierende Schlichtungsstelle dabei eine Lösung vermitteln, heißt es. „Trotz Pandemie waren Unternehmen interessiert daran, sich an Schlichtungsverfahren zu beteiligen und an Lösungen zu arbeiten. Dies vielfach auch dann, wenn die Rechtslage nach Einschätzung der Schlichtungsstelle nicht für die Konsumentinnen und Konsumenten sprach“, erklärt Simon Eder, Geschäftsführer und Schlichter bei der Verbraucherschlichtung Austria.

Abseits des Coronavirus spielten vor allem Gewährleistungs- und Garantiestreitigkeiten im Handelssektor sowie die Frage der Leistungspflicht von Versicherungen eine große Rolle.

Was tun, wenn ich als KonsumentIn ein Problem habe?

KonsumentInnen, die ein Problem mit einem Unternehmen haben und bilateral zu keiner Lösung finden, können sich sowohl über ein Webformular als auch per E-Mail oder Post an die Verbraucherschlichtung Austria wenden. Alle Kontaktinformationen finden sich auf der Website.

Erweiterung des Schlichtungsangebots durch Sachverständigengutachten

Seit Jänner 2016 bietet die Verbraucherschlichtung Austria als staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) kostenlose Schlichtungsverfahren an. In diesen unterstützt sie KonsumentInnen und Unternehmen als unparteiische Vermittlerin dabei, Streitigkeiten zu lösen. Der Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle ist dabei sehr weit und umfasst unter anderem Probleme im Zusammenhang mit dem Kauf von Waren, Reisen, HandwerkerInnen, Versicherungen und diversen Dienstleistungen.

Dabei stehen immer wieder technische Fragen im Mittelpunkt, heißt es. Die Verbraucherschlichtung Austria werde daher im Jahr 2021 bei Bedarf Sachverständige in Verfahren miteinbeziehen, um KonsumentInnen und Unternehmen noch sachgerechtere Lösungen vorschlagen zu können, so Vereinsobmann Hermann Germ.

 

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