
Innovation. Die Bewerbungsfrist für die 8. Ausgabe des Phönix-Preises läuft. Anmeldungen sind bis 15. September 2021 möglich.
Der Gründerpreis Phönix wird dieses Jahr zum achten Mal im Auftrag des Digitalisierungsministeriums und des Wissenschaftsministeriums vom Austria Wirtschaftsservice (AWS) in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellenvereinigung (IV) organisiert.
Bewerben können sich Start-ups, Spin-offs und Forschungsteams mit Prototypenprojekten bis 15. September 2021. Für die Bewerbung gelten zum Zeitpunkt der Einreichung folgende Kriterien:
- die Gründung ist nach dem 1. Jänner 2015 erfolgt und
- der Firmensitz ist in Österreich.
In vier Kategorien vergeben
Der Phönix-Preis wird dieses Jahr wieder in vier Kategorien vergeben:
- Female Entrepreneur. Aus dem Pool aller eingereichten Projekte wird von der Jury ein Projekt ausgewählt, an dem eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin maßgeblich beteiligt ist.
- Start-up. In dieser Kategorie werden österreichische Start-ups prämiert, deren Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder auch Geschäftsmodelle „aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen“ adressieren.
- Spin-off. Ausgezeichnet werden Verwertungs-Spin-offs mit ihrer Forschungseinrichtung, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen oder Kooperationsprogrammen hervorgegangen sind.
- Prototyp. Einreichberechtigt sind alle Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die bei
Programmen der Förderagenturen aws bzw. FFG – bspw. PRIZE (aws), PreSeed (aws), Seedfinancing (aws), High-Tech Start-up (FFG), Start-up (FFG) sowie Research Studios Austria RSA (FFG) – ab 1. Jänner 2015 eingereicht haben.
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Fachjury. Die Preisverleihung erfolgt im Dezember 2021 im Haus der Industrie.