
Versichern beruhigt? Mit dem Wesen der „Berufshaftpflichtversicherung für selbständige Versicherungsvermittler“ – einer Pflichtversicherung – befasst sich eine Neuerscheinung.
Im hochspezialisierten Versicherungsmarkt kommt der Berufshaftpflichtversicherung für selbständige Versicherungsvermittler immer größere Bedeutung zu, so Autor René Hompasz, Geschäftsführer der Höher Insurance Services GmbH: Gerade im Bereich der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung sei ein entsprechendes Fachwissen erforderlich, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, insbesondere im Bereich der Pflicht-Haftpflichtversicherung.
Diese schütze das Vermögen des Versicherungsnehmers und der versicherten Personen bzw deren berufliche und wirtschaftliche Existenz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei, im Rahmen des Versicherungsumfangs, auf die Befriedigung begründeter oder der Abwehr unbegründeter Ansprüche (vermeintlich) Geschädigter. Man spricht hier auch von der „Doppelfunktion der Haftpflichtversicherung“.
Bei der Berufshaftpflichtversicherung des selbständigen Versicherungsvermittlers handelt es sich um eine obligatorische Versicherung, da diese ausdrücklich im Gesetz angeordnet werde.
Haftung heißt nicht immer auch Deckung
- Zu beachten sei, dass eine Haftung des Versicherungsnehmers nicht automatisch eine Deckung aus dem Versicherungsvertrag zur Folge haben muss, da der Versicherer nur im Rahmen der übernommenen Gefahr haftet.
- Hinzu kommt, dass sich der Versicherungsnehmer auch entsprechend zu verhalten hat, um nicht „aus der Deckung zu fallen“ (Obliegenheit). Es sei daher wichtig zu wissen, welchen Gestaltungsspielraum der Versicherer in Bezug auf die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes zur Berufshaftpflichtversicherung hat. In der Praxis werden oftmals nur die Prämien der einzelnen Angebote verglichen, nicht aber der wichtigere Teil des Versicherungsvertrags, die Versicherungsbedingungen – hier insbesondere Deckung und Risikoausschlüsse.
- Bei den Vorgaben zur Versicherungspflicht für Versicherungsvermittler werde ausschließlich auf die Variante der Berufshaftpflichtversicherung eingegangen, nicht jedoch auf die gleichwertige Garantie bzw die uneingeschränkte Haftungserklärung des Versicherers.
Der Inhalt
Das im Verlag Österreich erschienene Buch soll einen Überblick geben zur Berufshaftpflichtversicherung des selbständigen Versicherungsvermittlers in Bezug auf Deckung und risikogesetzliche Vorgaben, basierend auf den AVBV 1951, zur Klärung der Frage, wie eine gesetzeskonforme Ausgestaltung der Berufshaftpflichtversicherung des selbständigen Versicherungsvermittlers aussehen kann, zumal der Gesetzgeber nur vage Angaben zum konkreten Versicherungsumfang mache. Grundlage ist eine wissenschaftliche Arbeit des Autors, die von em. o. Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves begleitet wurde.
Im Serviceteil finden sich u.a. die soeben erschienenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden 2020 (AVBV 2020) und die Besonderen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden für Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler 2020 (BVBV FDL VersVerm 2020).