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Business, Recht

VKI und EVZ geben Reise-Tipps für den Sommer

©ejn

Konsumentenschutz. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Empfehlungen für Reisebuchungen veröffentlicht.

Wenn auch der Traum einer Weltreise heuer nicht zu verwirklichen sein wird, so hoffen mit sinkenden Infektionszahlen doch viele auf ein wenig Urlaubsentspannung.

Verschiedenste Fragen rund um das Thema Reisen im Sommer 2021 bestimmen derzeit den Beratungsalltag des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich (EVZ) beim Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Die Übersicht

Das EVZ hat in diesem Zusammenhang Empfehlungen für den Urlaub zusammengefasst:

Worauf ist bei der Buchung einer Unterkunft zu achten?

Angesichts der immer noch ungewissen Situation empfiehlt das EVZ, besonders auf die Bedingungen bei kurzfristigem Rücktritt zu achten. Im Prinzip sei jede individuelle Vereinbarung möglich und diese soll schriftlich festgehalten werden. Das gelte für jede direkte Buchung einer Unterkunft, egal ob im In- oder Ausland. Außerdem wird empfohlen die Anzahlung möglichst gering zu halten.

Welche Zahlungsmittel sind bei einer Anzahlung empfehlenswert?

Der VKI und das EVZ empfehlen Kreditkarte oder PayPal. Bei diesen Zahlungsarten kann es bei Problemen die Möglichkeit einer Rückbuchung, ohne Zutun des Vertragspartners, geben.

Kann man auch heuer aufgrund der Pandemie kostenlos von der Reise zurücktreten?

Im Unterschied zum Vorjahr gilt Covid-19 laut EVZ nicht mehr als „unvorhersehbares Ereignis“. Kostenlose Stornierungen seien heuer rechtlich schwieriger zu argumentieren. Anbieter aus der Tourismusbranche werben derzeit in verschiedensten Formen mit „Stornogarantien“. Das könne ein wenig zusätzliche Sicherheit geben.

Ist es angesichts der ungewissen Situation sinnvoll, eine Stornoversicherung abzuschließen?

Grundsätzlich sind Ereignisse im Zusammenhang mit Pandemien laut EVZ nicht versichert. Aktuell sollen aber die Reiseversicherer bei der Stornoversicherung eine Covid19-Erkrankung als versichertes Risiko akzeptieren und auf diesen Ausschluss verzichten. Für den Fall einer Quarantäne gebe es jedoch unterschiedliche Regelungen. Auch hier soll man genau auf die jeweiligen Bedingungen achten.

Verfällt das Guthaben unwiederbringlich, wenn der mit 2021 befristete Gutschein für eine im vergangenen Jahr stornierte Reise pandemiebedingt nun doch nicht eingelöst werden kann?

Eine Gutschrift verfalle nach österreichischem Recht grundsätzlich erst nach 30 Jahren, so das EVZ. Zeitliche Befristungen seien nur sehr eingeschränkt möglich. Im Falle einer Befristung müsse es in Österreich einen entsprechenden sachlichen Rechtfertigungsgrund geben, warum eine Gutschrift nur befristet eingelöst werden darf. Anders sei die Rechtslage im Ausland: Dort gilt das jeweilige Recht des Landes und es sei eine Prüfung des Einzelfalls nötig.

 

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