
Lügen ist kein Kavaliersdelikt. Wer Corona-Fake News verbreitet, muss mit rechtlichen Folgen rechnen, warnt der Rechtsschutz-Spezialist D.A.S.: Strafen und auch Kündigungen sind möglich.
Die Corona-Pandemie hat zu Radikalisierungstendenzen und der Zunahme von Verschwörungstheorien und Fake News geführt. Häufig werden Falschinformationen in den sozialen Netzwerken geteilt. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung werde derzeit mit Anfragen konfrontiert, wie mit solchen Falschmeldungen umgegangen werden soll: Nun hat die D.A.S. einen Überblick zur rechtlichen Situation rund um Corona und Fake News veröffentlicht.
Geschädigte können sich wehren, Arbeitgeber kann kündigen
- Es gibt keine Verpflichtung, Falschinformationen aufzudecken oder andere Personen zum Umkehren zu bewegen, heißt es bei dem Rechtsschutzversicherer: Jedoch können bei Verbreitung solcher Nachrichten strafrechtliche, zivilrechtliche oder sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.
- Geschädigte können Schadensersatz, Unterlassung und die Beseitigung der Informationen fordern.
- Wird die Reputation eines Unternehmens durch die Verbreitung von Falschinformationen durch die eigenen Mitarbeiter gefährdet, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Kündigungen und Entlassungen auszusprechen.
Viel mehr Fake News durch Corona
Aktuelle Studien zeigen, dass die Coronapandemie Verschwörungstheorien begünstigt. In einer Erhebung unter Studierenden konnte laut dem ORF nachgewiesen werden, dass ein Drittel der Befragten für diesbezügliche Radikalisierungen anfällig ist.
Wird von Verschwörungstheorien gesprochen, taucht dabei oft das Wort „Fake News“ auf. „Falschnachrichten gab es schon immer. Durch die neuen digitalen Medien ist ihre Verbreitung aber viel einfacher geworden“, erklärt Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstandes. „Oft wird die Verbreitung von Falschinformationen als reines Kavaliersdelikt gesehen. Dem ist aber nicht so; es können rechtliche Konsequenzen drohen“.
Gespräch suchen, auf Falschinformation und Gefahren hinweisen
„Stolpert man im Internet oder in analogen Medien über Falschinformationen, so hat man keinerlei rechtliche Verpflichtung, die Fake News als falsch zu entlarven oder den, der die News verbreitet, zum Umdenken zu bekehren“, erklärt Loinger. In einigen Fällen biete es sich aber möglicherweise an, über denselben digitalen Kanal sachlich auf strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen hinzuweisen:
- Zivilrechtliche Folgen denkbar. Ist man selbst betroffen, kann zivilrechtlich gegen Fake News vorgegangen werden. „Unter Umständen werden durch die Falschinformation Persönlichkeitsrechte verletzt. Geschädigte können gerichtlich die Unterlassung und Beseitigung der falschen Informationen erwirken. Auch die Forderung von Schadensersatz ist möglich“, so der CEO.
- Strafen für Falschinformation. Auch das Strafrecht sieht für die Verbreitung von Fake News unterschiedliche Tatbestände vor; je nach Art von Information oder entstandenem Schaden. „Denkbar wären Verurteilungen wegen Verleumdung, Verhetzung, übler Nachrede, Beleidigung und Belästigung“, konkretisiert Loinger.
- Abmahnungen, Kündigungen und Entlassungen möglich. Wenn Arbeitnehmer Falschinformationen öffentlich verbreiten und diese Auswirkungen auf den Arbeitgeber und die Kollegen haben, weil sie deren Ruf, ihr Ansehen oder ihre Reputation gefährden, dann sind auch arbeitsrechtliche Konsequenzen denkbar. „Das geht von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung oder Entlassung“, warnt der Vorsitzende des D.A.S. Vorstandes.
Falschmeldungen entlarven
Mittlerweile gibt es auch Websites, die gezielt Falschmeldungen entlarven. „Dort kann man selbst recherchieren, ob die verbreiteten Informationen stimmen oder falsch sind“, so Loinger.