
Legal Tech. Die deutsche Wirtschaftskanzlei Görg hat eine neue Version ihres Software-Tools für arbeitsrechtliche Restrukturierungsmaßnahmen veröffentlicht.
Das neue Update der Legal Tech-Software der Anwaltskanzlei Görg soll den Prozess der Sozialauswahl laut den Angaben sowohl schneller wie rechtssicherer machen. Die Entwicklung der ersten Version wurde im November 2017 abgeschlossen, nun erfolge der Launch der weiterentwickelten Software mit neuen Features.
Die Software-Lösung soll aus importierten Daten automatisch einen Vorschlag für ein Sozialauswahlergebnis für die Unternehmensumstrukturierung generieren. „Die neuen Features, wie die Berücksichtigung von Altersgruppen und eine automatische Vergleichsgruppenbildung nach individuellen Vorgaben, und automatisierten Prozesse erlauben es uns, in noch kürzerer Zeit noch bessere Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen“, so Frank Wilke, Partner im Bereich Arbeitsrecht bei Görg in Köln. „Dank nochmals verbesserter Exportfunktionen können wir zahlreiche Auswertungen auf Knopfdruck generieren und dadurch die Transparenz der Sozialauswahl nochmal deutlich erhöhen.“
Weitere Features
Die automatische Optimierung der Sozialauswahl wurde durch weitere Features, wie etwa die Option einer Altersgruppenbildung, erweitert. Zudem könne der Anwender eine automatisierte Vergleichsgruppenbildung durch das Tool generieren lassen.
Sonderkündigungsschutzrechte der Arbeitnehmer werden berücksichtigt und zur Verfügung stehende Alternativen zum Ausspruch einer Kündigung – bspw. Versetzungen in einen anderen Betrieb oder der Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit „rentennahen“ Mitarbeitern – systemseitig vorgeschlagen.
Die Features des neuen Software-Tools im Überblick:
- Import von Daten aus der Personalabteilung des Mandanten über MS-Excel-Schnittstelle,
- Validierung und Plausibilitätsprüfung der Daten beim Import,
- Automatische Berechnung von Sozialpunkten für die Sozialauswahl,
- Systemseitige Erstellung von Vergleichsgruppen mit der Option, Altersgruppen zu bilden,
- Überblick über Alternativen zur Kündigung,
- Abgleich des Ergebnisses mit den Vorgaben des Mandanten und Aufzeigen legaler Entscheidungsspielräume,
- Berechnung der künftigen Personalkosten sowie der Einsparpotentiale und der Kosten eines möglichen Sozialplans,
- Automatisierte Auswertungen und teilautomatisierte Dokumentenerstellung für die Verfahren nach § 17 KSchG,
- Export von Daten zur Weiterverarbeitung.