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Business, Recht, Steuer

Steuerberater: Beschränkte Haftung für Corona-Arbeit

©ejn

Parlament. Steuerberater helfen die Förderungen in der Corona-Krise abzuwickeln: Dafür haften sie nur beschränkt, legt eine neue Regelung fest.

Ein Gesetzesentwurf repariert eine Lücke und soll gleichzeitig Haftungsgefahren eindämmen: Auf Initiative von ÖVP und Grüne soll sowohl für BilanzbuchhalterInnen, als auch für SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen klarstellt werden, dass sie zur Beratung, Vertretung und zur Ausstellung von Bestätigungen im Zusammenhang mit Covid19-Maßnahmen berechtigt sind.

Die dazu notwendigen Änderungen im Bilanzbuchhaltungsgesetz und im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz fanden jetzt die einhellige Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Nationalrats. Dabei wurden zwei Abänderungsanträge mit redaktionellen Klarstellungen berücksichtigt, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

„Risiko im Einzelfall ist zu groß“

In diesem Zusammenhang soll eine Haftungsbeschränkung für diese Tätigkeiten betreffend Corona-Maßnahmen eingeführt bzw. die Haftung auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt werden. Die Begründung: Da das Risiko angesichts der Krisensituation kaum einschätzbar sei, könne der einzelne Berufsangehörige mitunter der Verpflichtung einer ausreichenden Versicherung dem Grunde und der Höhe nach im Einzelfall gar nicht nachkommen, was im Zweifel dazu führen müsste, dass der Auftrag abgelehnt werden müsste.

Dies wiederum wäre zum Nachteil der Unternehmen, die für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Unterstützungen und Entschädigungen auf die vorgesehenen Entschädigungen angewiesen sind. Demnach sei eine Haftungsbeschränkung sowohl aus Sicht der Berater als auch der Beratenen zweckmäßig, so die Argumentation von ÖVP und Grünen.

Die Haftungsbeschränkung umfasst aber keine Bestätigungsvermerke bzw. Prüfberichte im Rahmen gesetzlicher Abschlussprüfungen sowie sondergesetzlich anderweitig geregelte Haftungsbeschränkungen.

Ein Versicherungsproblem

Parlamentarierin Lauren Pöttinger (ÖVP) erklärte, die Änderungen seien notwendig, um Bedenken von Verwaltungsgerichten auszuräumen, ob die betreffenden Berufsgruppen zur Ausstellung der Bestätigungen berechtigt sind. Die Regelungen würden nur für die Dauer der Corona-Hilfsmaßnahmen gelten.

SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter zeigte sich verwundert, dass die Regelung erst jetzt getroffen wird, signalisierte aber Zustimmung. Mittelfristig müsste das Problem der Haftungsbeschränkungen grundsätzlich angegangen werden, da sich dahinter ein Versicherungsproblem verberge, das einer Lösung bedürfe.

Seitens des Wirtschaftsministeriums wurde die späte Durchführung der Regelung damit begründet, dass die bisherige gesetzliche Grundlage an sich für ausreichend erachtet worden sei. Da aber ein Verwaltungsgericht Bedenken angemeldet habe, müsse eine Klarstellung vorgenommen werden. Die Regelung werde grundsätzlich bis zum Abschluss der Förderansuchen gelten.

 

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