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Recht, Tools

Datenabgleich Sky und Post: Etappensieg für VKI

©ejn

Wien. Sky Österreich darf die Kundendaten nicht mit der Österreichischen Post abgleichen, urteilt jetzt das Handelsgericht Wien nach einer VKI-Klage (nicht rechtskräftig).

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky) im Auftrag des Sozialministeriums geklagt, nachdem diese ihren Kunden angekündigt hatte, personenbezogene Daten mit der Österreichischen Post abgleichen zu wollen.

Das Handelsgericht Wien (HG Wien) wertete die zugrundeliegende Vertragsbedingung von Sky aus mehreren Gründen für unzulässig. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Vorgeschichte und die Entscheidung

Im Mai 2020 erhielten Kundinnen und Kunden von Sky ein Schreiben, in dem sie darüber informiert wurden, dass ihre Kundendaten zur Überprüfung an die Post weitergegeben werden sollten. Eine Einwilligung für den Datenabgleich von den Kundinnen und Kunden wurde nicht eingeholt. Stattdessen hätten die Kunden der Weitergabe der Daten aktiv widersprechen müssen. Das HG Wien wertete dies laut VKI als unrechtmäßig. Im Detail:

Zum einen befand das Gericht, dass für eine Überprüfung der Kundendaten und die dementsprechende Verarbeitung durch Übermittlung der Daten an die Österreichische Post kein berechtigtes Interesse vorliegt. Denn nach den bereits geltenden AGB sind Verbraucher ohnehin dazu verpflichtet, Änderungen der angegebenen Daten unverzüglich an Sky mitzuteilen. Zudem gelten Mitteilungen von Sky an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Verbrauchers als zugestellt. Laut HG Wien ist folglich der Datenabgleich gar nicht erst erforderlich, und aufgrund solcher Vertragsverpflichtungen müssen Konsumentinnen und Konsumenten bei Vertragsabschluss auch nicht damit rechnen, dass die Überprüfung ihrer Daten durch Weitergabe an Dritte erfolgt.

Zum anderen erachtete das Gericht – entgegen der Auffassung von Sky – auch den Grundsatz der Datenrichtigkeit als verletzt. Die angestrebte Bestimmung sieht vor, dass die Sky vorliegenden Kundendaten mit jenen der Post abgeglichen und gegebenenfalls ersetzt werden, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob die Daten der Post korrekt sind. Da nicht gewährleistet ist, dass Verbraucher ihre richtigen Daten der Post bekannt geben, ist es nicht ausgeschlossen, dass richtige Daten durch fehlerhafte Daten ersetzt würden.

Und schließlich befand das Gericht eine Klausel in den AGB von Sky über die Weitergabe von Daten an Dritte („z.B. IPTV-Anbieter“) für unzulässig. Verbraucher könnten nicht nachvollziehen, an welche Empfänger oder Empfängerkategorie die Daten weitergegeben würden. Somit liegt ein Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz vor, so das Gericht.

 

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