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Bildung & Uni, Business, Recht

Ein Buch für das dicke Ende nach dem Urlaub

©Manz

Entscheidungssammlung. Ein Tourismus-Klassiker der anderen Art wurde neu aufgelegt: Die „Wiener Liste zur Reisepreisminderung“ ist in 4. Auflage erschienen.

Das Schönste am Urlaub ist die Vorfreude: Das bestätigt sich für viele Urlaubende spätestens dann, wenn Kröten am Pool in den Abendstunden, Eseldung am Strand oder das während des Flugs verlorene Gepäck in situ die Stimmung vermiesen.

Unzählige Dinge können die Urlaubsfreude trüben, heißt es beim Verlag Manz und dessen Autor, dem Wiener Rechtsanwalt Eike Lindinger. Der muss es wissen, denn seine „Wiener Liste der Reisepreisminderung“ umfasst rund 800 Stichworte zu mehr als 1000 ausgewerteten Entscheidungen.

Echte Preisminderung oder bloß kostenlose Unannehmlichkeit?

Das Pauschalreisegesetz regelt seit 2018 die Ansprüche enttäuschter Reisender – und manchmal, aber nicht immer, ist die erlittene Unbill Geld wert. Nun ist die Liste pünktlich zur Sommersaison in der 4. Auflage erschienen. Sie soll eine stetig wachsende Entscheidungssammlung zur Frage bieten, ob eine Reisepreisminderung zusteht oder es sich lediglich um eine Unannehmlichkeit handelt, die der Reisende hinzunehmen hat.

Behandelt werden auf rund 500 Seiten die Themen:

  • Kreuzfahrt (Schiff)
  • Unterkunft/Ausstattung/Hotel
  • Studienreise
  • Abenteuerreise/Expedition
  • Bus/Bustransfer
  • Beförderung
  • Lärm

Außerdem informiere die 4. Auflage auch über die Systematik und Grundsätze des Gewährleistungsrechtes des Pauschalreisegesetzes und biete einen Einblick in die Berechnung der Reisepreisminderung. Anwalt Lindinger ist auf Reiserecht spezialisiert, Fachautor und -vortragender (u.a. VKI Akademie).

 

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