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Business, Recht, Steuer, Tools

Unternehmensservice-Portal wird „Once-Only-Plattform“

©ejn

Parlament. Der Forschungsausschuss hat die Schaffung einer „Once-Only-Plattform“ für Meldungen von Unternehmen und behördlichen Datenaustausch beschlossen.

Seine einhellige Zustimmung gab der Forschungsausschuss des Nationalrats jetzt zu einem neuen Unternehmensserviceportalgesetz. Wie die Parlamentskorrespondenz berichtet, soll es den Aufwand für Unternehmen – und auch die staatliche Verwaltung – verringern, indem das Unternehmensserviceportal des Bundes zu einem einheitlichen digitalen „Zugangstor“ erweitert wird: Es soll sowohl die Erfüllung von Meldepflichten, wie auch den Abruf von Informationen und Services im unternehmerischen Umfeld ermöglichen.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck sieht damit einen weiteren Meilenstein im Bereich der digitalen Verwaltung verwirklicht, wie es heißt.

Was der Ausbau bringt und kostet

Mit dem Unternehmensserviceportalgesetz soll der EU-Verordnung über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten für Unternehmen entsprochen werden. Laut Regierungsvorlage bietet das Unternehmensserviceportal des Bundes bereits die geeignete technische Basis für die Umsetzung des Grundsatzes, um bei der Erfüllung von Informationsverpflichtungen an die Behörden die nur einmalige Erfassung („Once-Only“-Prinzip) zu gewährleisten.

Im Gegenzug sollen die Behörden die bei ihnen bereits vorhandenen Informationen austauschen. Für die Projektphase von 2021 bis 2025 wird mit einem budgetären Aufwand von 30,2 Mio. € gerechnet. Dem soll nach den Schätzungen des Ressorts durch den reduzierten Verwaltungsaufwand eine jährliche Entlastung von Unternehmen und Behörden von 144 Mio. € entgegenstehen.

  • Als erster Schritt ist eine „Datenlandkarte“ aller bundesrechtlichen Informationsverpflichtungen geplant.
  • In weiterer Folge soll ein Register- und Systemverbund den Kern der angestrebten Plattform bilden, erläuterte Wirtschaftsministerin Schramböck, die die digitale Gewerbeanmeldung als eine erste mögliche praktische Anwendung anführte.

„Digitales Amt soll auf Open-Source-Lösungen setzen“

Abgeordnete Maria Theresia Niss (ÖVP) hob ebenso wie Elisabeth Götze (Grüne) die Vorteile des Systems hervor, das eine „Riesenerleichterung“ für die Unternehmen bringen werde und gleichzeitig hohe Datenschutzstandards erfülle. Die Regierungsvorlage wurde dann auch mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Allerdings gab es dabei durchaus auch kritische Stimmen, die wichtige Schwerpunktsetzungen vermissen.

So fordert Neos-Abgeordneter Nikolaus Scherak von Wirtschaftsministerin Schramböck, bei der Vergabe von Mitteln aus dem Digitalisierungsfonds vor allem Projekte zur IT-Konsolidierung im Bund zur fördern, die auf österreichische oder europäische Open-Source-Lösungen setzen.

Zur Forderung der Neos nach einer zentralen Anmelde- und Abwicklungsstelle, auf der sämtliche notwendige Schritte für eine Unternehmensgründung erfolgen können, von der Steuernummer bis hin zum Gewerbeschein oder Meldungen bei der Sozialversicherung, wies ÖVP-Abgeordnete Carina Reiter auf das eben beschlossene Unternehmensserviceportalgesetz hin. Damit würden viele dieser Punkte umgesetzt.

 

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