Zahlen Ihre Geschäftspartner die Rechnungen nicht, dann ist das nicht nur lästig, sondern kann die unternehmerische Existenz bedrohen. Das gilt insbesondere für Kleinunternehmen und EPU. Sichern Sie sich mit dem Inkasso-Rechtsschutz der D.A.S. ab und holen Sie sich so professionelle Unterstützung bei der Eintreibung offener Rechnungsbeträge.
Bezahlen Ihre Kunden die offenen Rechnungen nicht, muss schnell gehandelt werden, damit Ihre Geschäfte ungestört weiterlaufen können. Genau hier setzt der Inkasso-Rechtsschutz der D.A.S. an. Der Rechtsschutzspezialist kümmert sich um die Eintreibung unbezahlter Rechnungsbeträge für Ihr Unternehmen.
Als D.A.S. Firmenkunde profitieren Sie außerdem von gedruckten oder digitalen Mahnklebern sowie der „Rote Karte“, die sie Ihren Mahnschreiben beilegen können. So bezahlen Ihre Geschäftspartner die Rechnungen schneller.
Außergerichtliche D.A.S. Direkthilfe® für rasche Klärung
Gerade bei Inkasso-Fällen bewährt sich die außergerichtliche Klärung des Problems. Denn meistens wollen Sie ja mit dem säumigen Geschäftspartner auch zukünftig noch zusammenarbeiten. Wann immer es möglich ist und Sie es wünschen, können Sie sich als D.A.S. Kunde für den Einsatz der D.A.S. Direkthilfe® entscheiden. Mit dieser Methode schaffen die D.A.S. eigenen Juristinnen und Juristen Ihr Rechtsproblem aus der Welt. Ganz ohne Anwalt und Gericht. Voraussetzung für den Einsatz der D.A.S. Direkthilfe® ist allerdings, dass noch kein Anwalt eingeschaltet wurde. Melden Sie Ihren Rechtsschutzfall daher immer zuerst unter 0800 386 300 oder unter www.das.at.
Österreichweites Netzwerk spezialisierter Anwälte
Wenn aber der Gang vor Gericht notwendig ist oder Sie sich bewusst dafür entscheiden, profitieren Sie als D.A.S. Kunde von einem österreichweiten Netzwerk aus rund 500 spezialisierten Anwältinnen und Anwälten. Auch einen selbstgewählten Anwalt können Sie jederzeit einschalten.
Warum Sie D.A.S. Kunde werden sollten?
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