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Business, Recht

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz nimmt letzte Hürde

©ejn

Parlament. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) hat jetzt auch im Bundesrat die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten. Nur die FPÖ stimmte dagegen.

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz hat die letzte parlamentarische Hürde genommen, berichtet die Parlamentskorrespondenz: Nur eine Woche nach dem Nationalrat stimmte auch der Bundesrat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit für das ambitionierte Ökostrompaket.

Mit Förderungen von bis zu 1 Mrd. € pro Jahr und verschiedenen weiteren Maßnahmen soll das EAG sicherstellen, dass der heimische Stromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik abgedeckt wird. Die FPÖ ist allerdings skeptisch: Sie sorgt sich um die Energieversorgungssicherheit in Österreich.

Neben dem EAG-Paket hat auch eine Novelle zum Umweltförderungsgesetz den Bundesrat passiert: Sie sieht unter anderem vor, die Fernwärmeförderung in das Umweltförderungsgesetz zu integrieren, wobei auch für diesen Bereich in den nächsten Jahren erhebliche Fördermittel bereitgestellt werden.

Eine Milliarde Euro Förderungen pro Jahr

Konkret sieht das Gesetzespaket, das neben dem EAG auch begleitende Änderungen in zahlreichen weiteren Gesetzen wie dem Elwog umfasst, vor, in den kommenden Jahren bis zu 1 Mrd. € pro Jahr an Förderungen für umweltfreundliche Stromerzeugung bereitzustellen, wobei neben maßgeschneiderten Marktprämien für die einzelnen Energieträger wie Photovoltaik und Windkraft auch Investitionszuschüsse, etwa für die Umrüstung von Anlagen oder die Erweiterung von Stromspeichern, in Aussicht genommen sind.

Zudem werden auch erneuerbares Gas und Wasserstoff in das Förderregime aufgenommen und regulatorische Freiräume („Sandboxes“) zur Förderung innovativer Ansätze festgelegt. Bestimmte Projekte wie Wasserkraftwerke an wertvollen Gewässerstrecken mit sehr gutem ökologischen Zustand sind allerdings von Förderungen ausgeschlossen.

Geschaffen werden mit der Sammelnovelle darüber hinaus gesetzliche Grundlagen für private – nicht vorrangig gewinnorientierte – Energiegemeinschaften. Damit sollen Privathaushalte und kleine Betriebe motiviert werden, selbst Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen und zu begünstigten Konditionen mit anderen Teilnehmern der Gemeinschaft zu teilen.

Außerdem beinhaltet das jahrelang diskutierte und nun letztendlich beschlossene Paket:

  • die Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans,
  • die Überarbeitung der Herkunftskennzeichnung für Strom und Gas,
  • die Einrichtung einer EAG-Förderabwicklungsstelle,
  • ein vereinfachter Netzzugang für Ökostromanlagen sowie
  • die Vorschreibung eines „Dekarbonisierungspfads“ zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie bzw. von Abwärme im Bereich der Fernwärme- und Fernkälteversorgung

 

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