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Webinar: Die neue Exekutionsordnung

©ejn

Seit Juli 2021. Die neue Exekutionsordnung (GREx) erleichtert die Beantragung von Exekutionen, führt mächtige „Verwalter“ ein und mehr. Ein Webinar am 14.9.2021 widmet sich dem Thema.

Mit 1.7.2021 sind umfangreiche Änderungen der Exekutionsordnung (EO) in Kraft getreten, heißt es bei Linde: Ziel der Novelle ist die Effizienzsteigerung – u.a. durch vereinfachten Exekutionsantrag – von Exekutionsverfahren zur Hereinbringung von Forderungen. Das betrifft sowohl Exekutionen gegen Unternehmen als auch Nichtunternehmer.

Schnellere Abwicklung und mächtiger Exekutions-Verwalter

Mit dem neuen (erweiterten) „Exekutionspaket“ soll das Spezialitätsprinzip, wonach der betreibende Gläubiger in seinem Exekutionsantrag das Exekutionsmittel und das Exekutionsobjekt auszuwählen hat, weiter zurückgedrängt und die Anzahl von Exekutionsanträgen verringert werden. Weiters sollen die Schnittstellen zwischen Exekutions- und Insolvenzrecht iSd Verfahrensbeschleunigung verbessert werden.

Neu ist auch ein „Verwalter“ im Exekutionsverfahren, der weitgehende Befugnisse erhält, um das Ziel des Exekutionsverfahrens – die Befriedigung des betreibenden Gläubigers – zu erreichen. Künftig obliege es dem Verwalter, pfändbares Vermögen festzustellen und zu verwerten. Daher kann eine Exekution auch ohne konkrete Angabe des zu pfändenden Vermögens ermöglicht werden.

Für den betreibenden Gläubiger hat das den Vorteil, dass ihm häufig nicht bekanntes Vermögen als Befriedigungsfonds zur Verfügung steht. Gleichzeitig sollen die Interessen des Verpflichteten gewahrt bleiben, um eine „Überpfändung“ zu vermeiden. Zudem kann durch die GREx eine weitreichende Exekutionssperre (durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) verhängt werden.

Die Vortragenden sind:

  • HR Hon.-Prof. Dr. Johann Höllwerth, Senatspräsident des 3. Senats (Fachsenat für Exekutionsrecht) des Obersten Gerichtshofs (OGH), Honorarprofessor der Universität Salzburg, Mitherausgeber der Fachzeitschrift immo aktuell u.a.
  • Priv.-Doz. Mag. Dr. Birgit Schneider, juristische Mitarbeiterin bei Schulyok Unger & Partner Rechtsanwälte, Privatdozentin am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien, Lehrende an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien und an der Uni Wien.

 

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