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Immobilien. Um steuerrechtliche Besonderheiten bei Investitionen in Bauherrenmodelle geht es in der aktualisierten Neuauflage.
Das Bauherrenmodell entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten zu einem zentralen Element der Vermögensanlage und Zukunftsvorsorge, nicht zuletzt aufgrund von erheblichen Steuerbegünstigungen, heißt es bei Fachverlag Linde: Die Autorin beleuchte in der Neuerscheinung die Besonderheiten vom Eintritt in die Bauherrengemeinschaft bis hin zur Gebäudeveräußerung als mögliches Exitszenario.
- Aus ertragsteuerlicher Sicht werde ausführlich auf den Begriff des Bauherrn eingegangen sowie auf die einzelnen Kostenkategorien und deren steuerrechtliche Behandlung.
- Im Bereich der Grunderwerbsteuer liegt der Schwerpunkt in der Ermittlung des Gegenstands des Erwerbsvorgangs und des Umfangs der Gegenleistung in allen für das Bauherrenmodell typischen Fallkonstellationen.
- Der umsatzsteuerrechtliche Fokus liegt auf der Ermittlung des Liefergegenstandes und auf der Beantwortung der Frage, wer im Bauherrenmodell Unternehmereigenschaft besitzt und somit vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Die Neuerungen
In der aktualisierten, zweiten Auflage werden die für die steuerliche Behandlung von Bauherrenmodellen relevanten Aussagen des EStR-Wartungserlasses 2021, des Liebhabereirichtlinien-Wartungserlasses 2021 sowie des UStR-Wartungserlasses 2020 behandelt, ebenso werde die aktuelle Judikatur berücksichtigt.
Zielgruppe und Autorin
Gedacht ist der Leitfaden vor allem für Praktiker wie Bauherren, Steuerberater und Rechtsanwälte. Autorin Mag. Dr. Lisa Aumayr ist Mitarbeiterin in der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer des Bundesministeriums für Finanzen. Davor war sie Universitätsassistentin am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.