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Business, Recht

VKI punktet vor Gericht gegen Hygiene Austria

©ejn

Masken-Skandal. Die Bewerbung von China-Masken der Hygiene Austria mit „Made in Austria“ ist nicht erlaubt, so das Handelsgericht Wien.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging im März 2021 im Auftrag des Sozialministeriums mit Klage gegen die Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria) als „Made in Austria“ vor.

Hintergrund war die massive Kritik am Vorgehen der Hygiene Austria im Zusammenhang mit der teilweisen Auslagerung der Produktion auf einen chinesischen Lohnfabrikanten.

Teilweise Austria, oder gar nicht?

Ob derartige Masken als „Made in Austria“ vertrieben werden dürfen, sollte gerichtlich geklärt werden. Das aktuelle Urteil (43 Cg 25/21f-15) des Handelsgerichts Wien (HG Wien) verbietet derartige Werbung, nachdem die Hygiene Austria die Beanstandungen in der Klage anerkannt hatte, so der VKI.

„Das Vorgehen von Hygiene Austria hat das Vertrauen der VerbraucherInnen stark beschädigt. Umso erfreulicher ist es, dass Hygiene Austria nun das Klagebegehren des VKI rasch anerkannt hat und damit klargestellt ist, dass Hygiene Austria seine Masken nicht mehr mit Hinweis auf heimische Produktion bewerben darf“, wird Konsumentenschutzminister Wolfgang Mückstein zitiert.

Eine praktikable Definition, was genau unter „Made in Austria“ zu verstehen ist, liefert der Gerichtsentscheid allerdings nicht, bedauert der VKI: Er will künftig Werbung mit „Made in Austria“ genauer prüfen.

 

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