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Business, Finanz, Recht

Auf Patchwork-Familien lauern Fallen bei Vorsorge & Erbrecht

Guido Küsters ©Studio Huger

Familie & Finanzen. Patchwork-Familien sind auch in Österreich auf dem Vormarsch. Ohne richtige Planung drohen freilich Nachteile im Erbrecht, warnen die Financial Planners.

Die „klassische“ Familie – Mann und Frau verheiratet, gemeinsame Kinder – wird immer öfter von neuen Familienkonstellationen abgelöst. So lebt bereits jede zehnte Familie in einer solchen Zusammensetzung, Tendenz steigend. Was viele dabei nicht bedenken ist, dass das Vererben ungeahnte Tücken birgt. Wird auf die gesetzlich vorgesehene Regelung vertraut, kann es passieren, dass Kinder leer ausgehen – oder die Falschen erben, heißt es.

Guido Küsters, zertifizierter Finanzberater und Vorstandsmitglied des Österreichischen Verbandes Financial Planners, plädiert dafür, das Thema rechtzeitig in Angriff zu nehmen und zeigt Fallstricke auf, die Patchwork-Familienmitglieder kennen sollten. Die Financial Planners sind ein gemeinnütziger Verein, der sich der Verbesserung der Beratungsstandards für Finanzberatung und -planung verschrieben hat, insbesondere durch Zertifizierung.

Die Problemgebiete

Aufgrund hoher Scheidungsraten und nicht ehelicher Lebensgemeinschaften entstehen Familien oftmals nicht erst mit der Geburt gemeinsamer Kinder, sondern bereits mit der neuen Partnerschaft, in die ein oder auch mehrere Kinder aus früheren Beziehungen von Partnern eingebracht werden. Noch komplexer werden die familiären Verhältnisse, wenn später gemeinsame Kinder geboren werden.

„Solche Konstellationen sind heute gesellschaftliche Normalität. Viele Erblasser kümmern sich allerdings nicht rechtzeitig darum, für faire Verhältnisse zu sorgen. Dies kann zu bitteren Überraschungen, aus persönlicher, aber vor allem aus finanzieller und rechtlicher Sicht führen“, sagt Guido Küsters, der vermögende Kunden in Österreich sowie Deutschland berät sowie ehrenamtlich für den Verband Financial Planners im Einsatz ist.

Ungeregeltes Erbe sorgt für Ungerechtigkeiten

Die erste Tücke besteht Küsters zufolge darin, dass das gesetzliche Erbrecht in Österreich auf die traditionelle Kernfamilie gemünzt ist. Der bestehende Ehegatte oder die Ehegattin erbt demnach ein Drittel des Vermögens. Die eigenen Kinder – unabhängig davon, aus welcher Ehe sie stammen – erben gemeinsam zwei Drittel. Stiefkinder gehen leer aus, während Adoptivkinder den vollen Erbanspruch haben.

„Das Pflichtteilsrecht setzt dem freien Verteilen des Erbes gewisse Grenzen. Es ist möglich, dem Ehepartner und den leiblichen Kindern nur die Hälfte des vorgesehenen, gesetzlichen Erbteils, also nur den Pflichtteil, zuzugestehen und die restliche Hälfte unter den Stiefkindern zu verteilen“, so Küsters. Dazu benötige es jedoch eine individuelle Regelung für den Fall des Ablebens, im Idealfall ein Testament.

Viele würden allerdings vor der Komplexität der gesamten Thematik zurückschrecken. Immerhin gilt es, verschiedenste Interessen und Familienstämme unter einen Hut zu bekommen. Nichtstun, was das Erbe in Patchwork-Familien anbelangt, wäre Küsters zufolge allerdings der größte Fehler. Entscheidet man sich dazu, das Thema proaktiv anzugehen, sollte eine Familien- und Vermögensübersicht erstellt und ein kompetenter Berater konsultiert werden.

Hier stelle sich zunächst die Frage, wer welches Vermögen hat oder noch erwartet, und wer welche Kinder in die Ehe eingebracht hat. Erst auf Basis dieser Informationen sollten weitere Entscheidungen getroffen werden, empfehlen die Finanzplaner.

Das richtige Testament

Das wesentlichste Aspekt einer überlegten Nachfolgeregelung ist dem Finanzexperten zufolge das Testament – hier gibt es eine Reihe an Möglichkeiten, mithilfe derer sich regeln lässt, wie das eigene Vermögen im Ablebensfall die richtigen Personen erreicht.

In einem Testament kann beispielsweise geregelt werden, wer der Erbenkreis sein soll, wer nur eine bestimmte (wertvolle) Sache erhält und wem nur der Pflichtteil zukommt.

Bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung und Vermögensaufteilung sollte das sogenannte Ehegattenvoraus beachtet werden. Beispielsweise bekommt der Ehegatte neben dem Hausrat ein lebenslanges Wohnrecht in der gemeinsamen benutzten Immobilie. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, schon zu Lebzeiten ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, das die Vergabe von Sachwerten im Detail regelt.

Im Testament können auch komplexe und individuelle Regelungen wie zum Beispiel Vor- und Nacherbschaft (Erbe auf Zeit) oder Fruchtgenuss festgelegt werden. „Ein Finanzplaner hat den Blick auf das große Ganze und die konkrete Umsetzung sollte danach in Zusammenarbeit mit einem Notar oder Rechtsanwalt erfolgen. Dieser trägt ein Testament auch in das Testamentsregister ein, damit es im Falle des Ablebens jederzeit auffindbar ist. Ein handschriftlicher letzter Wille birgt durch die bestehenden Formvorschriften erhebliche Gefahren. Wenn ein Testament professionell bei einem Notar errichtet wird, sollten auch gleich die Themen der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung eingehend besprochen werden“, rät Küsters.

Wer plant, streitet weniger

Küsters zufolge ist frühzeitige Kommunikation im gesamten Familienkreis das A und O für eine friedvolle Einigung. Aus seiner Beratungspraxis kennt er aber auch andere Szenarien: „Erbstreitigkeiten nehmen zu und in sehr vielen Fällen geht es um Patchwork-Familien. Häufig spielen sich hoch-emotionale Szenen ab. Dabei geht es nicht nur um Kränkungen und Verletzungen, weil einer weniger bedacht wird als der andere, sondern sogar um existenzielle Fragen. Wird das Erbe im Vorfeld gemeinsam besprochen, gibt es in der Regel keine Probleme. Umso wichtiger ist es, auf einen seriösen Finanzberater zu setzen, der den gesamten Prozess durch ganzheitliche Planung begleitet.“

Küsters plädiert dafür, Zertifizierungen wie Certified Financial Planner CFP zu beachten. Die Nachfrage nach Dienstleistungen rund um diesen Bereich steige jedenfalls, da immer mehr Personen in bunt gemischten Familienkonstellationen leben. Gerade in der Beratung von vermögenden Privatkunden sei die Beschäftigung mit Themen wie Ruhestandsplanung, Generationenmanagement und Nachfolgeplanung ein wichtiger Aspekt.

Schlummerndes Potential für Finanzberatung

„Der Bereich Erben und Vererben kann für Finanzberater eine interessante Erweiterung ihres Leistungsspektrums sein, hier schlummert sehr viel Potential“, ist Küsters überzeugt. Schätzungen der Wirtschaftsuniversität Wien zufolge liegt das jährliche Erbschaftsvolumen zwischen zehn und 15 Milliarden Euro. Finanzberater, die vor solchen Themen nicht zurückschrecken, hätten die Chance zu zeigen, dass sie nicht nur verkaufsorientiert denken, sondern am persönlichen Wohlergehen ihrer Kunden interessiert sind: Viele Klienten seien dankbar, wenn sie „von einem externen Berater proaktiv auf dieses unangenehme Thema, das gerne auf die lange Bank geschoben wird, angesprochen werden. Wer hier Expertise bietet, hebt sich nicht nur vom Mitbewerb ab, sondern baut eine persönliche Bindung zum Mandanten auf und gewinnt idealerweise sogar die Kinder als Kunden von morgen.“

 

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