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Business, M&A, Recht

Investitionskontrollgesetz: 22-mal mehr Prüfungen

©ejn

Österreich. Vor einem Jahr trat das Investitionskontrollgesetz in Kraft: Ausländische Unternehmenskäufer werden seither in heiklen Branchen strenger überwacht.

Nachdem 2020 auf Unionsebene die FDI-Screening-Verordnung sowie auf nationaler Ebene das Investitionskontrollgesetz vollständig in Kraft getreten sind, zieht das Wirtschaftsministerium (BMDW) unter Bundesministerin Margarete Schramböck eine erste Bilanz. Bereits die ersten neun Monate EU-Kooperationsmechanismus sowie das erste Jahr seit Inkrafttreten des Investitionskontrollgesetzes zeigen demnach, dass Österreich zu den attraktivsten europäischen Ländern für ausländische Investoren zählt, so Schramböck.

Allerdings könnten als Folge der Covid-19 Krise auch geschwächte österreichische Unternehmen in für die öffentliche Sicherheit und Ordnung relevanten Bereichen ein Ziel für ausländische Investoren werden, heißt es. „Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Investitionskontrolle ein geeignetes Instrument ist, um solchen Gefahren eines Ausverkaufs von Unternehmen in kritischen Bereichen entgegenzuwirken“, so Schramböck.

Das neue Gesetz

Am 25. Juli 2020 ist in Österreich das Investitionskontrollgesetz (InvKG) in Kraft getreten, welches eine neue Ära der Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen einleitete.

Im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten hatte Österreich bereits vor Inkrafttreten des InvKG investitionskontrollrechtliche Bestimmungen. Mit dem neuen InvKG wurde der Schutz der Sicherheit und öffentlichen Ordnung allerdings erheblich verbessert und eine effektivere Kontrollmöglichkeit geschaffen, heißt es. Die Zahl der geprüften Firmenkäufe ist jedenfalls deutlich gestiegen:

  • In dem ersten Jahr seit Inkrafttreten des InvKG wurden rund 70 nationale Prüfverfahren durchgeführt. Im Vergleich zum vorherigen Rechtslage gem § 25a AußWG 2011 ist die Zahl der Verfahren damit stark gestiegen: Waren es nach dem alten Prüfmechanismus in Summe 25 Verfahren in 8 Jahren, sind es bereits seit Inkrafttreten des Investitionskontrollgesetzes beinahe dreimal so viele.
  • Verglichen mit dem Jahresdurchschnitt der Zeit vor dem InvKG fanden in den letzten 12 Monaten also rund 22-mal mehr Prüfungen statt als in einem durchschnittlichen Jahr in der Vergangenheit.
  • Außerdem kann die Behörde auch von Amts wegen Verfahren einleiten, wenn sie von einem genehmigungspflichtigen Vorgang Kenntnis erlangt. Bislang hat die Behörde bereits in 23 Fällen von möglicherweise genehmigungspflichtigen Transaktionen Kenntnis erlangt. In rund einem Viertel dieser Fälle sei es in weiterer Folge auch zu einem Genehmigungsverfahren gekommen.

Der Blick auf die Herkunftsländer

Im Rahmen der nationalen Verfahren sind die unterschiedlichsten Bereiche erfasst, wie beispielsweise der Gesundheits-, Energie-, und Chemiebereich oder etwa die Informationstechnik. Gerade die Covid-19-Krise habe den Bedarf nach Schutz der Versorgungssicherheit in besonderen sensiblen Bereichen wie beispielsweise im Infrastruktur- und Gesundheitsbereich gezeigt. Bei den Herkunftsländern der Investoren zeige sich nach wie vor, dass rund drei Viertel aller vorgelegten Transaktionen einen Bezug zu den USA aufweisen.

Auch der am 11. Oktober 2020 in Kraft getretene EU-Kooperationsmechanismus erweise sich als geeignetes Instrument, um eine koordinierte und abgestimmte Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen auf europäischer Ebene sicherzustellen. Österreich gehört zu jenen Mitgliedstaaten mit den meisten notifizierten Prüfverfahren und nehme daher eine sehr aktive Rolle im Rahmen des EU-Kooperationsmechanismus ein.

EU-Staaten warnen sich gegenseitig

Alle EU-Mitgliedstaaten können im Rahmen des EU-Kooperationsmechanismus beispielsweise Kommentare an einen anderen Mitgliedstaat richten, falls sie von einer Transaktion betroffen sind, und ihre Sicherheit und öffentliche Ordnung dadurch gefährdet sehen. Von dieser Möglichkeit habe Österreich bereits mehrfach Gebrauch gemacht.

Der EU-Kooperationsmechanismus ermögliche auch einen besseren Informationsfluss unter den Mitgliedstaaten, weshalb Österreich bereits auch auf diesem Weg von Transaktionen Kenntnis erlangte, für die kein Antrag gestellt wurde.

 

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